Wohnung für Sohn anmieten

mel38 @, Mittwoch, 25.08.2010 (vor 4985 Tagen)

Hallo,
wir (Eltern) wohnhaft in München würden gerne für unseren Sohn (19 Jahre Schüler) eine Wohnung in München anmieten. Wäre es möglich das die Mutter einen Mietvertrag unterschreibt, aber nur der Sohn einzieht in die Wohnung>
Muss sich die Mutter an das Meldegesetz halten, sprich sich anmelden in der angemieteten Wohnung> Und fallen ZWS an>

Vielen Dank im voraus, Mel

Wohnung für Sohn anmieten

Alfred @, Mittwoch, 25.08.2010 (vor 4985 Tagen) @ mel38

» Wäre es möglich das die Mutter einen Mietvertrag unterschreibt, aber nur der Sohn einzieht in die Wohnung>
Ja, eine Wohnung kann schließlich mieten wer will. Wenn dann eine andere Person einzieht, ist das ausschließlich Sache zwischen Vermieter und Mieter.

» Muss sich die Mutter an das Meldegesetz halten, sprich sich anmelden in der angemieteten Wohnung>
Die Mutter muss sich an das Meldegesetz halten. Wenn nur der Sohn einzieht, darf sich die für diese Wohnung nicht melderechtlich registrieren lassen. Das Anmieten einer Wohnung allein begründet keine Meldepflicht, man muss sie auch beziehen und zum Wohnen und Schlafen nutzen. Meldepflichtig ist allein der Sohn.

» Und fallen ZWS an>
Das ist letztlich eine nur gerichtlich zu klärende Frage, die sich im Ergebnis nach der Gestaltung der Wohnverhältnisse des Sohnes richtet. Die ZWSt lässt sich mit einiger Sicherheit vermeiden, wenn der Sohn für diese Wohnung melderechtlich mit alleiniger Wohnung registriert ist und außerdem (sicherheitshalber) Inhaber der Wohnung ist/wird.

Noch Fragen (auch zu praktischen Hinweisen)>

Wohnung für Sohn anmieten

mel38 @, Mittwoch, 25.08.2010 (vor 4985 Tagen) @ Alfred

Danke erstmal für deine ausführliche Antwort!:-)
Einige Vermieter verlangen nunmal das die Eltern oder ein Elternteil den Mietvertrag unterschreibt. Natürlich würde sich nur mein Sohn in der Wohnung melden. Wäre es vielleicht besser Mutter und Sohn unterschreiben den Mietvertrag>

Wohnung für Sohn anmieten

Alfred @, Mittwoch, 25.08.2010 (vor 4985 Tagen) @ mel38

» Einige Vermieter verlangen nunmal das die Eltern oder ein Elternteil den Mietvertrag unterschreibt. Natürlich würde sich nur mein Sohn in der Wohnung melden. Wäre es vielleicht besser Mutter und Sohn unterschreiben
» den Mietvertrag>
Also, aus meiner Sicht die beste Variante ist immer:
- Kind unterschreibt Mietvertrag,
- Eltern/ein Elternteil bürgern/bürgt für die Mietzahlung.
Machen die meisten Vermieter mit und ist m.E. gut für die beginnende Selbständigkeit des Kindes.

PS: Überflüssiges habe ich gelöscht.

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mel38 @, Montag, 27.09.2010 (vor 4952 Tagen) @ Alfred

» » Einige Vermieter verlangen nunmal das die Eltern oder ein Elternteil den
» Mietvertrag unterschreibt. Natürlich würde sich nur mein Sohn in der
» Wohnung melden. Wäre es vielleicht besser Mutter und Sohn unterschreiben
» » den Mietvertrag>
» Also, aus meiner Sicht die beste Variante ist immer:
» - Kind unterschreibt Mietvertrag,
» - Eltern/ein Elternteil bürgern/bürgt für die Mietzahlung.
» Machen die meisten Vermieter mit und ist m.E. gut für die beginnende
» Selbständigkeit des Kindes.
»
» PS: Überflüssiges habe ich gelöscht.


Ich hätte nochmal eine Frage: Wir mussten jetzt als Eltern den Mietvetrag unterschreiben. Es wurde aber vermerkt das die Wohnung nur von unserem Sohn bewohnt wird. Könnten trotzdem Stuern anfallen>
Viele Grüße, Mel

Wohnung für Sohn anmieten

Alfred @, Montag, 27.09.2010 (vor 4952 Tagen) @ mel38

Grundsätzlich ist es so, dass der Mieter der Wohnung als deren Inhaber anzusehen ist. Bei der Konstruktion müsste eigentlich die Stadtverwaltung, spätestens der Richter einsehen, dass hier die „Mieter“ nur als Sicherheit für die Mietzahlung herhalten, Inhaber der Wohnung aber der Sohn ist.

Trubel kann es eigentlich nur geben, wenn der Sohn sich für die jetzt angemietete Wohnung mit Nebenwohnung registrieren lässt - dann ist der Ärger vorprogrammiert. Der Sohn könnte sich zwar sich von der ZWSt befreien lassen (keine eigenen Einkünfte). Die Stadt könnte aber auf die Idee kommen, diese Nebenwohnung den Eltern als Zweitwohnung zuzuordnen (Mieter = Inhaber, s.o.). Die Satzung gibt das her. Da bleibt dann u.U. nur der Rechtsweg, und der Ausgang ist letztlich ungewiss.

Wenn der Sohn sich hingegen, was auch korrekt sein dürfte, für diese Wohnung mit alleiniger Wohnung registrieren lässt, dürfte überhaupt keine Frage aufkommen.

Lässt sich der Sohn mit Hauptwohnung registrieren, wird die elterliche Wohnung zur Nebenwohnung, und die Stadt wird sich unverweigerlich für diese Nebenwohnung interessieren. Da ist der Sohn zwar auf keinen Fall als Inhaber der Wohnung anzusehen, aber die Eltern. Die Satzung gibt auch das her.

Also: Auf keinen Fall eine Nebenwohnung registrieren lassen.

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mel38 @, Montag, 27.09.2010 (vor 4952 Tagen) @ Alfred

Danke für deine schnellen Antworten.
Der Sohn hat sich als Hauptwohnsitz dort gemeldet.
Was ich nicht verstehe, das der alte Wohnsitz nun zum Nebenwohnsitz wird:no: Kann man sich denn nicht komplett abmelden>

Wohnung für Sohn anmieten

Alfred @, Montag, 27.09.2010 (vor 4952 Tagen) @ mel38

» Der Sohn hat sich als Hauptwohnsitz dort gemeldet. Was ich nicht verstehe, dass der alte Wohnsitz nun zum Nebenwohnsitz wird:no: Kann man sich denn nicht komplett abmelden>

Einziger Wohnsitz des Sohnes ist und bleibt München.

Im Melderecht gibt es drei Möglichkeiten für die Registrierung einer Wohnung, als:
1. alleinige Wohnung
2. Hauptwohnung
3. Nebenwohnung

Wer für eine Wohnung mit Hauptwohnung registriert ist, hat zwangsläufig noch mindestens 1 Nebenwohnung.

Wohnung für Sohn anmieten

mel38 @, Montag, 27.09.2010 (vor 4952 Tagen) @ Alfred

Sorry wegen der vielen Fragen:-)
Also auf dem Meldeschein "alleinige Wohnung" ankreuzen.
Aber muss man nicht auch noch Hauptwohnung ankreuzen>

LG

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Alfred @, Montag, 27.09.2010 (vor 4952 Tagen) @ mel38

» Also auf dem Meldeschein "alleinige Wohnung" ankreuzen.
Ja
» Aber muss man nicht auch noch Hauptwohnung ankreuzen>
Nein, alleinige Wohnung schließt Hauptwohnung aus.

Wohnung für Sohn anmieten

Himbim13 @, Montag, 27.09.2010 (vor 4952 Tagen) @ Alfred

» » Also auf dem Meldeschein "alleinige Wohnung" ankreuzen.
» Ja
Wer in eine Wohnung einzieht muss dies innerhalb einer Woche der Meldebehörde anzeigen. Bei der Anmeldung ist die Abmeldung vom letzten Wohnort vorzulegen.

Wer innerhalb einer Gemeinde umzieht braucht in der Regel nur den Umzug zu melden und eine Ummeldung vorzunehmen.
Bei der Umzugsmeldung ist anzugeben, ob er die bisherige Wohnung beibehält.
Behält er seine bisherige Wohnung bei, ist eine der beiden Wohnungen Haupt- und die weitere Wohnung Nebenwohnung.
Für die weitere Wohnung dürften in München Zweitwohnsitzsteuern anfallen, aber nur dann, wenn er die bisherige Wohnung beibehält. Auf die Möglichkeiten einer Befreiung wurde bereits hingewiesen.
Aber warum gibt er denn bei der Ummeldung an, dass er seine bisherige Wohnung beibehalten will>
Wenn Ihr Sohn mal zum Zähneputzen, Mittagessen oder sonstigen Gelegenheiten besuchsweise zu ihnen kommt, geht das keiner Behörde etwas an. Ihr Sohn hat seiner Meldepflicht genüge getan und damit basta.


:-P