ZWST für eine leerstehende Eigentumswohnung

helga @, Mittwoch, 17.11.2010 (vor 4902 Tagen)

Hallo zusammen

Beruflich bedingt bin ich aus München nach Hamburg umgezogen.
Meine Eigentumswohnung steht nun leer. Ich muß mich in Hamburg anmelden und zahle somit Steuer an die Stadt, da sich dort mein Hauptwohnsitz befindet. Muß ich nun die ZWST für meine leerstehende Eigentumswohung in München zahlen> Ich habe nicht vor sie zu vermieten. Und wenn ich mich offiziel abmelde ist die Wohnung ja quasi nicht mehr als mein Wohnsitz geführt.
Würde mich freuen wenn mir jemand mit einem Ratschlag helfen kann.

ZWST für eine leerstehende Eigentumswohnung

Rebell @, Donnerstag, 18.11.2010 (vor 4901 Tagen) @ helga

» Muß ich nun die ZWST für meine leerstehende Eigentumswohung in München » zahlen>

Vermutlich ja, im Bayerischen Allgäu gibts ähnliche Beispiele, eine fast blinde Rentnerin ist seit einem Jahr nicht mehr in der Lage ihre Ferienwohnung zu nutzen, bemüht sich diese sogar möbliert zu verkaufen. Die entsprechende Gemeindeverwaltung besteht auf Zahlung und droht mit Zwangsvollstreckung.
Begründung: Solange Möbel in der Wohnung sind, kann diese genutzt werden, auch wenn der Inhaber alleine nicht in der Lage sei, könne die möglierte Wohnung genutzt werden. In der Folge die Zwst ist überfällig - es sei denn die Möbel werden entfernt, damit diese Wohnung nicht genutz werden kann, könnte die Gemeinde großzügig entgegenkommen. Dieses würde allerdings nur für die Zeit nach der Räumung gelten.

Die 96 jährige Inhaberin lässt es nun darauf ankommen, denn es könnte ja sein, dass sie noch vorher stirbt bevor der Gerichtsvollzieher sie erreicht!

ZWST für eine leerstehende Eigentumswohnung

Alfred @, Donnerstag, 18.11.2010 (vor 4901 Tagen) @ helga

Wenn Du in Hamburg mit Haupt- und in Muenchen mit Nebenwohnung registriert bist, wird Zweitwohnungsteuer faellig. Die wird auch dann faellig, so lange Du Inhaberin einer Zweitwohnung in Muenchen bist.
Vermieten ist die beste und sicherste Loesung.

ZWST für eine leerstehende Eigentumswohnung

Himbim13 @, Freitag, 19.11.2010 (vor 4899 Tagen) @ helga

» » Würde mich freuen wenn mir jemand mit einem Ratschlag helfen kann.

Sehr geehrte Zweitwohnungssteuerbetroffene. Wie ich lese können auch Sie sich nunmehr in die Reihe der vielen anderen mit dieser Steuer Abgezockten einreihen. Was ist zu tun> In Ihrem Fall gibt es nicht fiel Möglichkeiten diesen Herren, die nur mit dem Geld anderer umgehen können, zu entkommen. Wie bereits erwähnt, Vermieten! Nur, wenn Sie an einen Mietnomaden kommen, zahlen Sie bei den gegebenen Rechten eines Eigentümers drauf. Widerspruch einlegen und Klagen bedeutet, dazu bedarf man einen sehr Rechtskundigen und einen langen Atem vom Geld zu schweigen. Gegebenenfalls geringe Einkünfte geltend machen, sollten Sie selbst wissen. Als Einzelne sind Sie ein Strohhalm. In Bayern haben sich Betroffene organisiert, die sich gegen diese Abzocke wehren. Auch wenn es Zeitgenossen gibt, die eine derartige Steuer für diejenigen, die in ihrem Leben gespart, etwas geleistet haben und sich dadurch etwas geschafft haben für berechtigt finden. Denn nach deren Auffassung gilt ja, dass ein derartiger Aufwand für ein solches Projekt zeigt, dass hierzu die Finanzmittel vorhanden sind um einen derartigen Aufwand zu treiben. Sie sollten sich in die Arbeitsscheuen einreihen. Stütze beantragen, dann werden Sie von diesen Herren gestützt, weil Sie dann zu dem Wählerpotenzial gehören die ihr rotes Gedankengut aus Dankbarkeit für die Stütze stützen. Wenn Sie jedoch die Faust in der Tasche haben, lesen Sie doch einmal den Forumsbeitrag “Pradoxum- Zweitwohnungssteuer“ am 05.11.2010. Eingestellt von Gustav am 29.10.2010. Jetzt noch zu finden auf Seite 1. im Forum. Vielleicht könnte der Gedanke aufkommen sich diesen Personen anzuschließen.
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ZWST für eine leerstehende Eigentumswohnung

Alfred @, Samstag, 20.11.2010 (vor 4899 Tagen) @ helga

Abmelden ist auf jeden Fall richtig und erforderlich - damit ist es Muenchen aber nicht getan. Es verbessert nur die Ausgangsposition.