Zweitwohnsitzsteuer trotz Verlagerung Hauptwohnsitz?

FcTeutonia @, Mittwoch, 08.12.2010 (vor 4881 Tagen)

Hallo zusammen,

da ich mich beruflich ab Februar/März verändern werde, werde ich aus einem beschaulichen Ort im Allgäu nach Stuttgart ziehen.
Meine bisherige Wohnung möchte ich behalten und in Stuttgart ein kleines Appartement anmieten, da ich voraussichtlich am Wochenende pendeln werde.
Jetzt meine Frage:
Muss ich auch Zweitwohnsitzsteuer zahlen, wenn ich meinen Hauptwohnsitz vom Allgäu nach Stuttgart verlagere, sprich Ummeldung in der Gemeinde und quasi die alte Wohnung als Nebenwohnsitz behalte>

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet, da ich hinsichtlich dieser Thematik keine Ahnung habe.

Vielen Dank und viele Grüße
Patrick

Zweitwohnsitzsteuer trotz Verlagerung Hauptwohnsitz?

Alfred @, Mittwoch, 08.12.2010 (vor 4880 Tagen) @ FcTeutonia

Ich nehme mal an:
1. Es geht nicht um die Wohnsitznahme sondern um das Melderecht, zumal alles darauf hindeutet, dass der „beschauliche Ort im Allgäu“ Dein Wohnsitz ist und bleibt.
2. Du bist volljährig und alleinstehend.

Richtig ist, dass bei Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen die bisher alleinige Wohnung im Allgäu als Nebenwohnung und die Wohnung in Stuttgart als Hauptwohnung zu registrieren ist.

Wenn der „beschauliche Ort im Allgäu“ ZWSt erhebt, wird sie dort (nicht in Stuttgart) fällig.

Noch Fragen>

Zweitwohnsitzsteuer trotz Verlagerung Hauptwohnsitz?

FcTeutonia @, Mittwoch, 08.12.2010 (vor 4880 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort.
Also der "beschauliche Ort" bleibt sozusagen mein Wochenenddomizil, ich bin alleine/volljährig und unter der Woche lebe ich in Stuttgart, welches ich aber aus diversen Gründen zu meinem Hauptwohnsitz machen möchte. Das heißt also für mich:
Ich kann meine Wohnung im Allgäu als Nebenwohnsitz anmelden und mich in Stuttgart mit meinem Hauptwohnsitz anmelden oder>
Da im "beschaulichen Ort" keine ZWS anfällt, zahl ich somit nichts oder>

Dankeschön!

Schönen Gruß

Zweitwohnsitzsteuer trotz Verlagerung Hauptwohnsitz?

Alfred @, Mittwoch, 08.12.2010 (vor 4880 Tagen) @ FcTeutonia

» Also der "beschauliche Ort" bleibt sozusagen mein Wochenenddomizil,
An Deiner Stelle würde ich den "beschaulichen Ort" zum Wohnsitz und Lebensmittelpunkt machen. Wenn sich das einigermaßen begründen lässt, ist bei der Einkommensteuer doppelte Haushaltsführung drin. Stuttgart wird dann "Gewöhnlicher Aufenthalt".

» Das heißt also für mich:
» Ich kann meine Wohnung im Allgäu als Nebenwohnsitz anmelden und mich in Stuttgart mit meinem Hauptwohnsitz anmelden oder>
Korrekt muss es heißen:
- im Allgäu mit Nebenwohnung
- in Stuttgart mit Hauptwohnung
melderechtlich registrieren lassen. Das scheint melderechtlich auch die richtige Bestimmung.

» Da im "beschaulichen Ort" keine ZWS anfällt, ...
Das kann sich, besonders im Allgäu, schnell ändern.

Zweitwohnsitzsteuer trotz Verlagerung Hauptwohnsitz?

FcTeutonia @, Mittwoch, 08.12.2010 (vor 4880 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für deine Hilfe, Alfred!