ZWST in Hamburg als Auszubildende

mc_star @, Dienstag, 18.01.2011 (vor 4819 Tagen)

Hallo,

ich habe folgendes Problem im bin im August 2006 bin ich aus Mecklenburg-Vorpommern nach Hamburg aufgrund der Ausbildung gegangen. Als ich mich in Hamburg an melden wollte war´, wurde mir gesagt das ich meinen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern haben muss, weil ich zu dem Zeitpunkt 17 war. Aus gewissen Gründen bin ich im April 2009 in eine neue Wohnung gezogen und habe mich in dieser auch gleich als Hauptwohnsitz in HH angemeldet, weil ich wusst das im Juni die Ausbildung zu Ende sein wird.

Jetzt habe ich einen Brief von Finanzamt bekommen, das ich ab 2008 Zweitwohnsitzsteuerangaben machen muss.

Muss ich jetzt für 2008 und 2009 Zweitwohnsitzsteuer nach zahlen, obwohl ich mich in der Ausbildung befand >

Ich hoffe auf schnelle Antwort. Weiß nicht mehr was ich tun soll. Dank im voraus.

ZWST in Hamburg als Auszubildende

Alfred @, Dienstag, 18.01.2011 (vor 4819 Tagen) @ mc_star

Die Ausbildung ist - eben so wie das Argument, kein Geld zu haben - kein Grund für eine Befreiung von der ZWSt.

Entscheidende Tatsache ist, dass Du mit Vollendung des 18. Lebensjahr in Hamburg mit Hauptwohnung bzw. alleiniger Wohnung zu registrieren gewesen wärst. Die Registrierung mit Nebenwohnung entsprach ab diesem Zeitpunkt nicht mehr dem Melderecht. Das muss übrigens nicht unbedingt allein Deine Schuld sein.
Für die Zeit von der Vollendung des 18. Lebensjahres bis zu Deinem Umzug und Registrierung mit Hauptwohnung will die Stadt nun ZWSt von Dir. Da ich Deine Wohnungssituation in der Zeit nicht kenne, kann ich Dir auch nicht sagen, ob so eine Forderung berechtigt wäre.
1. War es überhaupt eine Wohnung im Sinne des Hamburger ZWSt-Gesetzes> (Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jede rechtlich zulässig bewohnbare Gesamtheit von Räumen, die eine selbständige Haushaltsführung ermöglicht und mit einer Küche oder Kochgelegenheit, einem mit Bad- oder Duscheinrichtung versehenen Waschraum und einer in der Wohnung befindlichen Toilette mit Wasserspülung ausgestattet ist.)
2. Hast Du die Wohnung innegehabt>
3. Warst Du Mieter (nicht Untermieter) der Wohnung>
Wenn Du eine der drei Fragen mit Nein beantworten kannst, bist Du nach meiner Einschätzung nicht steuerpflichtig.
Ist die Antwort bei allen drei Fragen Ja, wärst Du grundsätzlich steuerpflichtig und kannst nur eine andere Möglichkeit versuchen, die in Hamburg evtl. nicht (sofort) durchschlägt, weil dort die Finanzgerichtsbarkeit bei der ZWSt das Sagen hat. Die ticken evtl. (immer noch) anders als die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Noch Fragen>