Hauptwohnsitz Eltern, Arbeitswohnsitz andere Stadt. ZWS? ja?

Enrico S. @, Donnerstag, 09.11.2006 (vor 6371 Tagen)

Hallo, ich habe meinen Hauptwohnsitz in Rostock bei meinen Eltern. Arbeit habe ich in Lübeck gefunden, für ein Jahr. Muß ich den Hauptwohnsitz ummelden um der Zweitwohnnungssteur zu entgehen>> Was würde geschen wenn ich mich in Lübeck von selbst nicht anmelden würde, falle ich dann durchs Raster mangels Infos> Kurzum ich brauche Rat. Danke vorab.

Hauptwohnsitz Eltern, Arbeitswohnsitz andere Stadt. ZWS? ja?

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 09.11.2006 (vor 6371 Tagen) @ Enrico S.

Was spricht dagegen, sich legal zu verhalten>

Melderechtlich wäre es erforderlich, den Hauptwohnsitz nach Lübeck umzumelden, sich in Rostock abzumelden, wenn man nur noch besuchsweise zu den Eltern fährt. Behält man den Nebenwohnsitz in Rostock bei, wird man zur ZWS veranlagt.
So einfach ist das.

Gruß
Yvonne Winkler

Hauptwohnsitz Eltern, Arbeitswohnsitz andere Stadt. ZWS? ja?

Christian @, Donnerstag, 09.11.2006 (vor 6371 Tagen) @ Yvonne Winkler

Behält man den Nebenwohnsitz in Rostock bei, wird man
» zur ZWS veranlagt. So einfach ist das.

Legales Verhalten ist immer gut. Aber: die Nebenwohnung bei den Eltern hat gute Aussichten auf "Steuerfreiheit" - sie wird schlicht nicht innegehabt.

Gruß

Hauptwohnsitz Eltern, Arbeitswohnsitz andere Stadt. ZWS? ja?

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 09.11.2006 (vor 6371 Tagen) @ Christian

sie wird schlicht nicht innegehabt.

Wohl wahr, immer diese Ungenauigkeiten. Y.W.

Hauptwohnsitz Eltern, Arbeitswohnsitz andere Stadt. ZWS? ja?

Mike Hansen, Montag, 13.11.2006 (vor 6367 Tagen) @ Christian

Dazu müsstest du wissen, ob es sich um ein "ehemaliges Kinderzimmer" handelt. Dort fehlt es regelmäßig an der rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsgewalt über die Wohnung.

Bei einer eigenen abgeschlossenen Wohnung im Hause der Eltern besteht eine Pflicht zur ZWS.

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» Behält man den Nebenwohnsitz in Rostock bei, wird man
» » zur ZWS veranlagt. So einfach ist das.
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» Legales Verhalten ist immer gut. Aber: die Nebenwohnung bei den Eltern hat
» gute Aussichten auf "Steuerfreiheit" - sie wird schlicht nicht innegehabt.
»
» Gruß

Hauptwohnsitz Eltern, Arbeitswohnsitz andere Stadt. ZWS? ja?

Christian @, Montag, 13.11.2006 (vor 6367 Tagen) @ Mike Hansen

Halllo Mike,

ob er eine "eigene" Wohnung bei den Eltern hat, wird Enrico schon selber wissen. "Abgeschlossen" muss sie nicht sein, ein umschlossener Raum genügt (mit dem Übrigen in angemessener Entfernung) - wenn er denn innegehabt wird.

Gruß