zweitwohnsteuer münchen

fibi @, Mittwoch, 09.03.2011 (vor 4791 Tagen)

Hallo,
heute bekam ich post von der stadt münchen und war baff..
Die "Abgabe der Steuererklärung" meiner "Nebenwohnung"..
Kurz zu meiner Geschichte,
seit 2002 habe ich in münchen gewohnt(miete), zuvor bei meinen Eltern im Haus am Bodensee.Dort war ich ja bis dorthin gemeldet. Dann habe ich ich einfach in München angemeldet(durch meine neue arbeitsstelle) ob als Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz, weiss ich jettz nicht mehr(in herdwangen habe ich ja bei meinen eltern gewohnt!!)
Ich habe daraus nie steuerliche vorteile genossen, bei der anmeldung in münchen, war mir nicht klar,ob und welche auswirkungen dies haben könnte(2002)..

Nach der Zeit kommt jetzt dieser Bescheid mit der Bitte um Ausfüllung einer "Steuererklärung"...
Ich habe mich mit dem Thema noch nie befasst, geschweige denn davon gewusst, dass es sowas gibt..
Nun bin ich Student und habe sowieso keine Kohle und bin entsetzt...
Seit März 2010 wohne ich wieder am Bodensee und studiere dort(bin auch dort gemeldet)...
Kann mir jemand helfen, wie ich mich verhalten soll >>
Vielen Dank vorab für die Hilfe !

fibi

zweitwohnsteuer münchen

Alfred @, Donnerstag, 10.03.2011 (vor 4790 Tagen) @ fibi

Die Steuererklärung musst Du abgeben.
Registriert warst Du in München ganz offensichtlich mit Nebenwohnung und bei Deinen Eltern mit Hauptwohnung. Ob das für die Jahre 2005 bis 2010 richtig war, kann ich anhand Deiner Angaben nicht erkennen. Es wäre allerdings entscheidend für Deine Steuerpflicht. Denn Zweitwohnung im Sinne der Münchener Satzung soll zwar jede Wohnung sein, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist. Eine Besteuerung verstößt aber dann gegen Bundesrecht. wenn die melderechtlichen Verhältnisse falsch sind, die Nebenwohnung also die die faktisch vorwiegend genutzte Wohnung ist.

zweitwohnsteuer münchen

fibi @, Montag, 14.03.2011 (vor 4786 Tagen) @ Alfred

Danke erstmal für die Antwort. Aber wie kann es sein,dass ich in München Wählen gegangen bin,meinen Reisepass ausstellen lassen hab,ohne dort meinen Erstwohnsitz zu haben >>
Das Wählen geht doch nur beim Erstwohnsitz>>>...Ich hatte in München eine Vollzeitstelle,dazu eine Ehrenamtliche Tätigkeit und einen Nebenjob...also ich könnte auch beweisen(mit den Arbeitszeugnissen), dass ich schlichtweg vergessen habe, bzw.garnicht mehr wusste,dass ich dort als nebenwohnsitz gemeldet war >>

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Alfred @, Montag, 14.03.2011 (vor 4786 Tagen) @ fibi

Bitte, bitte den Wohnsitz weglassen. Er verwirrt nur.

» Aber wie kann es sein,dass ich in München Wählen gegangen bin,meinen Reisepass ausstellen lassen hab,ohne dort meinen
Erstwohnsitz zu haben >>
Die Frage nach dem „Wie“ kann ich Dir nicht beantworten. Richtig ist, dass dies nicht zulässig gewesen wäre, wenn Du in München mit Nebenwohnung registriert gewesen wärst.

Ich gehe mal davon aus, dass Du keine Meldebescheinigungen mehr hast. Da könnte es möglicherweise helfen, wenn Du Dir vom Einwohnermeldeamt Deines gegenwärtigen Wohnortes einen Auszug aus dem Melderegister erstellen lässt. Daraus geht üblicherweise hervor, wo Du wann und wie registriert warst. Dann hast Du zumindest Sicherheit bei der Argumentation bzw. weisst, wie Du argumentieren musst.

Für die Abgabe der Steuererklärung dürftest Du noch etwas Zeit haben. Kläre also erst Mal die Sache mit der melderechtlichen Registrierung und frage dann hier wieder nach.

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fibi @, Montag, 14.03.2011 (vor 4786 Tagen) @ Alfred

Danke !!