ZWS in elterlicher Whg in Leipzig?

Markus L @, Mittwoch, 08.06.2011 (vor 4700 Tagen)

Hallo an Alle!

Auch ich bekam Post von der Stadt mit der Forderung eine erneute Zweitwohnsitzsteuererklärung zu fertigen.
Ist die in Rede stehende Steuer auch fällig wenn ich zwar mit Nebenwohnsitz in Leipzig gemeldet bin, tatsächlich jedoch nur ein Zimmer in der Whg meiner Mutter habe, diese nur 2 mal im Jahr besuche und auch dann nicht in der Whg nächtige, ja noch nicht mal einen Schlüßel zur Whg habe und noch nie auch nur einen Cent Miete gezahlt habe>
Ich wohne seit 2005 mit Hauptwohnsitz in Berlin. Damals habe ich mir bei der Anmeldung nichts weiter dabei gedacht Leipzig als Nebenwohnsitz bestehen zu lassen.

Vielen Dank für eure Antworten und Mühe!

ZWS in elterlicher Whg in Leipzig?

Kletterin @, Mittwoch, 08.06.2011 (vor 4700 Tagen) @ Markus L

Hallo Markus,

also, dieses Thema beschäftigt mich auch grade (s. Posting unter deinem) und ich finde, dass es bei dir im Grunde auch nicht richtig sein kann.
An deiner Stelle würde ich diese ZWS-Erklärung schon mal gar nicht abgeben. Eher freundlich, aber bestimmt den Sachverhalt erläutern, also gewissermaßen Widerspruch einlegen - was wir versäumt haben.
Mein Mann hat vor 4 Jahren bei unserer Heirat seinen Erstwohnsitz hier wo wir wohnen angegeben - und die Adresse seiner Eltern als Zweitwohnsitz belassen, weil er auch nicht wusste, dass es diese ZWS überhaupt gibt.
Und seitdem gibt es jährliche Forderungen...

Es kann doch nicht so schwer sein (damit bist nicht du gemeint, sondern will ich allgemein mein Unverständnis dieser Bürokratie gegenüber zum Ausdruck bringen), dem Ganzen einen Riegel vorzuschieben, wenn es offensichtlich ist, dass man nur einen Hauptwohnsitz hat...oder halte ich die Behörden für menschlicher als sie sind>! Sind doch auch nur Menschen dort.

Viel Glück!
Kletterfan

ZWS in elterlicher Whg in Leipzig?

Alfred @, Mittwoch, 08.06.2011 (vor 4700 Tagen) @ Kletterin

» ... mein Unverständnis dieser Bürokratie gegenüber zum Ausdruck bringen ...
Bitte mehr Verständnis für die armen Behördenmitarbeiter. Die werden gebosst und in ihrer Handlungsfreiheit beschränkt. Nach der Satzung wird die Verwaltungsspitze sich auf den Standpunkt stellen und Weisung geben:
- Jede Nebenwohnung ist eine Zweitwohnung.
- Inhaber der Zweitwohnung ist derjenige, der mit Nebenwohnung gemeldet ist.
Das ist zwar rechtswidrig, aber wenn man diverse Urteile der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit geschickt kürzt, kann man das sogar mit richterlicher Spruchpraxis belegen.:-D . Durchkommen wird die Verwaltungsspitze mit diesem Verständnis vor Gericht wohl kaum - aber die Gerichte sind schön beschäftigt (s. Köln) und nicht jeder klagt.:-(

» ... offensichtlich ist, dass man nur einen Hauptwohnsitz hat...
Einen Hauptwohnsitz hat nur der, der auch einen Nebenwohnsitz hat. Aber darum geht es hier überhaupt nicht.

» Sind doch auch nur Menschen dort.
Da sollte man das „auch nur“ streichen. Gilt dann auch für Richter bzw. Juristen ganz allgemein.;-)

ZWS in elterlicher Whg in Leipzig?

Kletterin @, Mittwoch, 08.06.2011 (vor 4700 Tagen) @ Alfred

» Bitte mehr Verständnis für die armen Behördenmitarbeiter.
» Die werden gebosst und in ihrer Handlungsfreiheit
» beschränkt.
Ja doch, ich habe sogar Verständnis für diese Menschen. Ich hatte erst neulich ein klasse Gespräch beim Finanzamt (keine Ironie!), weil ich weiß, dass die auch nur ihren Job machen und sich dieses Kauderwelsch nicht persönlich ausgedacht haben... Mein Unverständnis betrifft eher das System, generell, was da mitunter fabriziert wird.


» - Jede Nebenwohnung ist eine Zweitwohnung.
Oh, ich glaube, jetzt hab auch ich den Unterschied erst verstanden...

Gute Nacht zusammen!

ZWS in elterlicher Whg in Leipzig?

Alfred @, Mittwoch, 08.06.2011 (vor 4700 Tagen) @ Markus L

Nebenwohnsitz könnte steuerpflichtig sein, aber den muss man nicht melden.
Du bist in Leipzig mit Nebenwohnung registriert – so wie Du schreibst völlig überflüssig, aber das spielt keine entscheidende Rolle.
Ob Du Miete zahlst oder nicht, ob du einen Schlüssel hast oder nicht, ob Du in der Wohnung nächtigst oder nicht, ist für die Zweitwohnungsteuer in Leipzig völlig unerheblich. Entscheidend ist einzig und allein, ob Du die Nebenwohnung innehast – und das scheint nicht der Fall zu sein. Damit ist Deine Nebenwohnung keine Zweitwohnung (was die Leipziger Verwaltung vermutlich anders sehen wird, aber das spielt auch keine Rolle.
Du kannst im Fragebogen nur 1. -3. richtig ausfüllen, denn bezeichnenderweise sieht der Fragebogen fälschlicherweise Deinen Fall nur vor, wenn man
„Ich befinde mich noch in Ausbildung, ein Kindergeldanspruch besteht und“
ankreuzen kann.
Ob das bei Dir zutrifft, weiß ich nicht.
Falls ja: ankreuzen und dann
„bei meinem Nebenwohnsitz in Leipzig handelt es sich um ein Zimmer innerhalb der eltermichen Wohnung“
ankreuzen.
Falls nein, nur:
„bei meinem Nebenwohnsitz in Leipzig handelt es sich um ein Zimmer innerhalb der eltermichen Wohnung“
ankreuzen.

In beiden Fällen Rest entwerten, unterschreiben und fertig.

Weil Satzung und Fragebogen gleichermaßen idiotisch sind, kannst Du die Stadt natürlich auch schriftlich um Ausfüllhilfe bitten und „dumme“ Fragen stellen, bevor Du die Erklärung abgibst (s. Empfehlung "Kletterin". Die Antworten wären für alle hier interessant. Ich spreche zwar nicht sächsisch, aber bei der Formulierung der Fragen helfe ich Dir gerne.

ZWS in elterlicher Whg in Leipzig?

Markus L @, Donnerstag, 09.06.2011 (vor 4699 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Alfred, ist der Begriff des' Wohnung innehabens 'genau deffiniert> So wie Du schreibst erkenne ich darin die einzige Möglichkeit der ZWS zu entkommen. Danke auch für Deine Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogens. Wenn ich diesen mit einem Anschreiben, in welchem ich meine Situation schildere zurück sende, sollte dies zunächst hoffentlich reichen...> Oder bringt man sich damit nur in Schwierigkeiten weil man etwas schreibt, was später gegen einen verwendet wird>

LG und Gruß an Alle Mitgefangenen!

ZWS in elterlicher Whg in Leipzig?

Alfred @, Donnerstag, 09.06.2011 (vor 4699 Tagen) @ Markus L

» ... ist der Begriff des' Wohnung innehabens 'genau deffiniert>
Eine Frage des Glaubens. Das BVerwG glaubt fest daran, dass das Innehaben einer Wohnung im Zusammenhang mit einer ZWSt nur für die Zweitwohnung definiert ist. Aber dieses normative Minimum reicht Dir ja: Innehaben einer Zweitwohnung bedeutet, die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt bezüglich einer Wohnung zu haben. Die hast Du nicht.

» ... bringt man sich damit nur in Schwierigkeiten weil man etwas schreibt, was später gegen einen verwendet wird>
Ja, das bringt immer Schwierigkeiten, wenn man nicht gerade Politiker oder Richter ist.

Es reicht vollends, wenn Du schreibst: „Bei der Nebenwohnung handelt es sich um eine mir im Haushalt meiner Eltern eingeräumte Wohnmöglichkeit, hinsichtlich der ich keine rechtliche Verfügungsgewalt habe.“
Dazu eine formlose Bestätigung der Eltern und Basta! Wenn die Stadt dann wieder was will (was sie nicht darf), weißt Du ja, wo Du fragen kannst.

ZWS in elterlicher Whg in Leipzig?

Markus L @, Freitag, 10.06.2011 (vor 4698 Tagen) @ Alfred

Nun keimt langsam Hoffnung in mir, an dieser Steuer vorbeizukommen!
Auch auf die Gefahr hin hier meilenweit zurück zu liegen sei mir erlaubt mal die Frage nach dem sog. "Kinderzimmerurteil" zu stellen. An einer anderen Stelle hier im Chat fand ich folgendes Zitat:

"bei Zweitwohnung in der elterlichen Wohnung ist keine Zweitwohnungsteuer fällig - Urteil VG Gelsenkirchen 16 K 3699/01 vom 5.12.2002 (rechtskräftig) - wird eigentlich von den meisten Kommunen beachtet, sogenanntes "Kinderzimmerurteil""

Wie ich von einem Bekannten weiß, wird dieser Grundsatz bspw. von der Stadt Potsdam beachtet!

Alfred, könnte dies ein weiterer Baustein meiner Argumentation werden>

Dank an Alle, insbesondere Alfred!

ZWS in elterlicher Whg in Leipzig?

Alfred @, Freitag, 10.06.2011 (vor 4698 Tagen) @ Markus L

Was die Hoffnung angeht: Du bist NICHT steuerpflichtig. Wenn das VG Leipzig nicht entgegen aller bisherigen Rechtsprechung entscheidet, hat die Stadt keine Chance. Das was das VG Gelsenkirchen da entschieden hat, ist eine Selbstverständlichkeit
Die Leipziger Steuererklärung sieht allerdings Deinen Fall so nicht vor, sodass Du die nicht richtig ausfüllen kannst. Das dürfte Absicht sein. Hintergrund: Die Stadt kalkuliert: Wenn wir erst mal die Steuererklärung haben, erstellen wir einen Steuerbescheid. Den Widerspruch schmettern wir ab. n, Die wenigstens klagen, und wir haben unser Geld. Klagt wider Erwarten doch einer, heben wir den Steuerbescheid eben auf.
Deswegen meine Empfehlung:
Nehme das Muster, das ich erstellt habe (Betreff:ZWS in Leipzig; Beitrag, Alfred vom 09.06.2011, 18:06 Uhr). um die Stadt mal ein bisschen zu löchern. Das verschafft auf jeden Fall Zeit. Je nachdem wie die Antwort ausfällt, kann es dann weitergehen. Da findet sich im Forum bestimmt eine Lösung.