ZWS in Leipzig Student

Sandra85 @, Dienstag, 14.06.2011 (vor 4700 Tagen)

Hallo!

Ich bin Studentin in Leipzig und wohne hier in einer WG. Meinen Hauptwohnsitz habe ich bei meinen Eltern und in Leipzig habe ich meinen Zweitwohnsitz angemeldet.
Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, auf dem ich angeben soll, ob mein Nebenwohnsitz ZWS-pflichtig ist oder nicht. Würde ich gern, nur gibt es für mich nur die Möglichkeit anzukreuzen, dass ich mich noch in der Ausbildung befinde und Kindergeld bekomme. Dies ist aber nicht der Fall, da ich 1985 geboren bin und keinen Kindergeldanspruch mehr habe.
Als Student ist man ja ohnehin von der ZWS befreit, nur was soll ich denn jetzt ankreuzen> Da gibts ja kein anderes Feld mehr....

Sandra

ZWS in Leipzig Student

Alfred @, Dienstag, 14.06.2011 (vor 4700 Tagen) @ Sandra85

Gebe Dich keinen falschen Hoffnungen hin.
Du bist
- volljährig
- ledig bzw.. nicht verpartnert,
- in Leipzig mit Nebenwohnung registriert und
- gemeinsam mit anderen Mieterin dieser Wohnung>
Dann bist Du nach den Leipziger Vorstellung (Stadtverwaltung u. BVerwG im Wohnsitzwahn) steuerpflichtig. Studentin hin - Studentin her.

Die Satzung ist verfassungswidrig, aber was das VG Leipzig dazu sagt, weiß ich nicht.

ZWS in Leipzig Student

Sandra85 @, Dienstag, 14.06.2011 (vor 4700 Tagen) @ Alfred

Danke für die schnelle Antwort :-)

Aber ich befinde mich doch noch in meiner Erstausbildung und habe noch kein eigenes Einkommen.
Meine Zweitwohnung wäre ja nicht Zweitwohnung im Sinne der Satzung, wenn ich noch Kindergeld bekommen würde. Das kann man ja ankreuzen. Kindergeld bekomme ich aber nicht mehr. Ist meine Zweitwohnung deshalb automatisch steuerpflichtig> Das wäre ja ein Widerspruch in sich - ich bekomm kein Kindergeld mehr -> habe weniger Geld zur Verfügung -> muss aber davon noch Steuern bezahlen... So kann das doch auch nicht sein, oder>

Sandra

ZWS in Leipzig Student

Alfred @, Dienstag, 14.06.2011 (vor 4700 Tagen) @ Sandra85

Was die Leipziger mit dieser Frage in der Erklärung zur ZWSt bezwecken, kann ich Dir leider nicht sagen. Von der Satzung her ist das nicht gedeckt und rein rechtlich betrachtet blanker Unsinn. Für mich ist es ein Indiz für die Verfassungswidrigkeit der Satzung selbst.

Und was Deine Überlegungen „weniger Geld“ angeht – da hat das BVerfG seit Anbeginn der Republik eine schöne Formel gefunden:
- Von wem und mit welchen Mitteln der Aufwand finanziert wird, kommt es nicht an.
und
- Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich.

Vielleicht hilft Dir ein Beispiel:
Wenn Du ein Auto voll tankst, bezahlst Du Mehrwert-, Mineralöl- und Ökostreuer, ohne dass Dich jemand fragt, woher Du das Geld hast noch ob Du es Dir leisten kannst. Du konsumierst eine steuerpflichtige Sache (Mengenverbrauchsgut) – also zahlst Du Steuer.
Bei dem Beispiel geht es zwar eher um eine Verbrauchsteuer, aber die ist letztlich nur die große Schwester der Aufwandsteuer.

ZWS in Leipzig Student

jo83 @, Mittwoch, 15.06.2011 (vor 4699 Tagen) @ Sandra85

Hallo Sandra,

ich hab genau das gleiche Problem: und zwar bin ich noch Student in Erstausbildung, habe meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern und in Leipzig den sogenannten Zweitwohnsitz in einer WG. Allerdings bekomme ich auch kein Kindergeld mehr und frage mich, ob man nun Zweitwohnungssteuer-pflichtig ist>! Hast du da schon genaueres erfahren>
Ist eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer an das Kindergeld geknüpft und kann diese auch noch nachträglich verlangt werden>

Gruss, Jo

ZWS in Leipzig Student

Sandra85 @, Donnerstag, 16.06.2011 (vor 4698 Tagen) @ jo83

Hallo Jo!

Leider habe ich noch nichts erfahren. Ich habe zwar so noch ein bisschen recherchiert aber eine konkrete Antwort findet man nirgens.

Und in dem Amt geht natürlich keiner ans Telefon... :-(

Ich denke aber, dass wir auch von der Zweitwohnsteuer befreit sind. Waren wir das erste Mal (als die ZWS festgelegt wurde) ja auch.

Aber sobald ich was weiß, schreib ich es :-D

Und @alfred: Danke für deinen Hinweis! Aber das ist mir schon klar, dass ich Steuern bezahle, wenn ich mein Auto volltanke :-) Aber du scheinst mein Problem nicht richtig verstanden zu haben. Mir ging es ja nur darum, ob ich noch von dieser ZWS befreit bin, da ich mich noch in meiner Erstausbildung befinde. Wenn ich nicht davon befreit bin, muss ich sie auch zahlen und es ist egal woher das Geld kommt. Das ist schon klar...

LG
Sandra

ZWS in Leipzig Student

Alfred @, Donnerstag, 16.06.2011 (vor 4698 Tagen) @ Sandra85

» Ich denke aber, dass wir auch von der Zweitwohnsteuer befreit sind. Waren wir das erste Mal (als die ZWS festgelegt wurde) ja auch.
Nein wart ihr nicht. Nach Auffassung von Frau Bettina Kudla (heute MdB) war die Nebenwohnung eine Erst- und keine Zweitwohnung (s. meinen Beitrag „Stimmen aus der Unterwelt – Leipzig 2006“. Diesbezüglich hat man nun die Meinung geändert.

» Aber du scheinst mein» Problem nicht richtig verstanden zu haben. Mir ging es ja nur darum, ob ich noch von dieser ZWS befreit bin, da ich mich noch in meiner Erstausbildung
befinde.
Ich denke schon, dass ich Dein Problem richtig verstanden habe.
Dazu eine einfache Gegenfrage:
Glaubst Du, dass Du von der Mineralölsteuer pp. befreit bist, nur weil Du Dich in der Erstausbildung befindest>
Vielleicht könnte die Stadt Studenten von der ZWSt befreien – obwohl das BVerfG in Fragen Ausbildung schon anders entschieden hat – aber das steht nirgendwo in der Satzung und folglich darf die Verwaltung das gar nicht. In Frage käme allenfalls ein Erlass der Steuer (aus Billigkeitsgründen).
Aber ich will Dir die Hoffnung nicht rauben. bei der ZWSt ist nahezu nichts unmöglich..

ZWS in Leipzig Student

jo83 @, Donnerstag, 16.06.2011 (vor 4698 Tagen) @ Sandra85

So, ich habe endlich jemanden erreicht bei der Stadtkämmerei.
Und zwar ist es leider so, dass man als Student ohne Kindergeldanspruch die Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss.
Das ist aber wohl erst seit Anfang des Jahres so, sodass da wohl nicht im Nachhinein noch nachgezahlt werden muss. Aber trotzdem ist es ärgerlich und etwas unverständlich. Wieso muss man als Student im Erststudium diese Steuern zahlen> Ich kann ja nichts dafür, dass mein Studium so lang dauert und ich bin wohlgmerkt in der Regelstudienzeit und habe auch vorher keine andere Ausbildung gemacht.

Lg, Jo

ZWS in Leipzig Student

Alfred @, Donnerstag, 16.06.2011 (vor 4698 Tagen) @ jo83

Wie die Leipziger das bei Erstausbildung begründen/rechtfertigen wollen, ist mir schleierhaft.

Jedes Kind, also auch das volljährige, hat Anspruch auf eine angemessene Ausbildung. Hierfür sollte der angemessene Unterhalt gewährleistet sein. Das begründet die Unterhaltspflicht der Eltern. Von Kindergeld ist hier nicht die Rede.

Was sich da aber seit dem Jahr der Einführung der ZWSt in L geändert haben soll, ist mir ebenfalls schleierhaft.

ZWS in Leipzig Student

Sandra85 @, Donnerstag, 16.06.2011 (vor 4698 Tagen) @ Alfred

Lieber Alfred, entschuldige bitte das ich nicht die richtigen Termini verwendet habe ;-)
Natürlich waren und sind Studenten nicht von der ZWS befreit, sondern die ZW (von Studenten mit Hauptwohnsitz in der elterlichen Wohnung) gilt nicht als ZW im Sinne der Satzung, sondern als Erstwohnung. Entschuldige die Ungenauigkeit :sleeping:

Und die Annahme, dass Studenten, die sich in der Erstausbildung befinden keine ZWS bezahlen müssen, gründet sich aus der Tatsache, dass wir das vorher auch nicht mussten. Und auf dem Bogen, den man jetzt ausfüllen muss (solltest du dir vielleicht mal anschauen :-) ) kann man nur ankreuzen, dass man sich in der Erstausbildung befindet UND Kindergeld bekommt. Also gibt es für Studenten in der Erstausbildung OHNE Kindergeldanspruch keine Möglichkeit ein Kreuz zu setzen.

Danke Jo für den Hinweis! Ich hab vorhin auch selbst jemanden erreicht. Die Frau hat mir das auch erzählt. Aber sie meinte auch, wenn wir jetzt im Juni noch unseren Hauptwohnsitz hier nach Leipzig "verlagern" zahlen wir die ZWS für das kommende halbe Jahr nicht. Meldet man sich aber erst im August um, muss man die ZWS jetzt bezahlen und bekommt auch nix zurück...

Aber immerhin wissen wir Bescheid, dass wir bezahlen müssen :-(

ZWS in Leipzig Student

Alfred @, Donnerstag, 16.06.2011 (vor 4698 Tagen) @ Sandra85

Ausnahmsweise ging es nicht um die Fachbegriffe. Ich hatte nur den Eindruck, wir redeten aneinander vorbei und den habe eigentlich immer noch.

Den Fragebogen habe ich mir schon vor einiger Zeit angeschaut und deswegen stell(t)e ich fest, dass ich nicht weiß, was die Leipziger Verwaltung bewegt. Was da steht (Erstausbildung + Kindergeld) ist und bleibt Unsinn.

Und was die Märchentante vom Amt angeht: Dazu habe ich schon am 6.6. geschrieben:
„Gegen die ZWSt lässt sich – neben viel Störfeuer - mit Erfolg letztendlich nur vorgehen, wenn man behauptet und nachweisen kann, dass es sich bei der Nebenwohnung in Leipzig um die „tatsächlich vorwiegend genutzte Wohnung“ – mithin die Haupt-/Erstwohnung handelt/gehandelt hat. Deren Besteuerung verstößt gegen Bundesrecht.
Zusätzlich:
- Eine entsprechende Berichtigung des Melderegisters ist zumindest „ab sofort“ zu veranlassen.
- Ein Bußgeld wegen Verstoß gegen das Meldegesetz muss ggf. tapfer hingenommen werden.“