Zweitwohnung in München wegen Arbeitsstelle

LaSanja @, Samstag, 03.09.2011 (vor 4611 Tagen)

Hallo zusammen, derzeit wohne ich außerhalb von München und pendle jeden Tag 42 km zum Arbeitsplatz. Jetzt möchte ich mir gerne ein Apartment in München in der Nähe meiner Arbeit mieten. (24qm) Frage: muss ich mich in München anmelden> Kann mir die Stadt München die Anmeldung als Zweitwohnsitz verweigern, da ich ja immerhin 4 Tage die Woche in dem Appartment wohnen werde>
Lieben DANK!

Zweitwohnung in München wegen Arbeitsstelle

Alfred @, Samstag, 03.09.2011 (vor 4611 Tagen) @ LaSanja

Wenn Du alleinstehend, volljährig und vollzeitbeschäftigt (5-Tage-Woche) bist, wird die Stadt München Dich mit Hauptwohnung registrieren. Nebenwohnung wird dann Deine bisherige Wohnung.
War das die Frage>

Zweitwohnung in München wegen Arbeitsstelle

LaSanja @, Samstag, 03.09.2011 (vor 4611 Tagen) @ Alfred

hallo alfred, ja vielen dank, genau das war meine frage. das bedeutet aber, dass ich sowohl mein auto, als auch alle dokumente ändern lassen muss. desweitern ist die wohnung nicht mein lebensmittelpunkt, da meine eltern, freundeskreis, freund etc. außerhalb wohnen. die wohnung dient nur zur übernachtung während der arbeitszeit. kann man das so begründen> es geht mir nicht um steuerliche absetzbarkeit der wohnung. lediglich darum, das ich meinen hauptwohnsitz (nunmehr seit 35 jahren) nicht aufgeben will wegen 24 qm in münchen. :/

Zweitwohnung in München wegen Arbeitsstelle

Alfred @, Samstag, 03.09.2011 (vor 4611 Tagen) @ LaSanja

» die wohnung dient nur zur übernachtung während der arbeitszeit. kann man das so begründen>
Nein, denn gerade dadurch entsteht der „vorwiegende Aufenthalt" in München.
Beispiel:
Du arbeitest von Montag bis Freitag ganztägig in München und übernachtest dort an vier Tage. Dann hältst Du Dich an fünf Tagen ausschließlich oder überwiegend in München auf – macht bei 220 Arbeitstagen eindeutig die Münchenen Wohnung zur Hauptwohnung.

Etwas anderes ergäbe sich, wenn Du die Wohnung nur „gelegentlich“ zum Übernachten nutzen würdest und pro Arbeitswoche an mindestens 2 aufeinander folgenden Tagen „nach Hause“ fährst.
Beispiel:
Du arbeitest von Montag bis Freitag ganztägig in München und übernachtest dort an vier Tage. Am Dienstag und Mittwoch fährst Du nach Hause, damit wird der Mittwoch rechnerisch dem Heimatwohnort zugeschlagen. Macht bei 220 Tagen einen überwiegenden Aufenthalt in München von 176 Tagen – rechnerisch bleiben also 189 Tage für die Wohnung am Heimatort, die damit zur Hauptwohnung wird.
Das hängt ein bisschen von der Art der Arbeit ab, ist bei 42 km Wegstrecke aber durchaus plausibel zu erklären.

Allerdings fällt dann in M wohl die ZWSt an. Die lässt sich als Werbungskosten absetzen. Für die einkommensteuerrechtliche Absetzbarkeit dürfte der melderechtliche Status keine Rollen spielen. Letztlich eine Frage der Argumentation gegenüber dem FA –wenn es sich überhaupt querstellt.