Studenten von ZWS in Leipzig befreit?!

delavega @, Mittwoch, 21.12.2005 (vor 6693 Tagen)

In Leipzig wird die ZWS ja im Januar auch eingeführt, aber es gibt für Studenten eine Ausnahmeregelung, die ich aber leider noch nicht als Gesetzestext lesen konnte.

Und zwar ist die Regelung folgendermaßen, ich zitiere mal:

"StudentInnen, die noch zuhause in der elterlichen Wohnung gemeldet sind,werden ausgenommen, da sie für diese Wohnung kein Verfügungsrecht haben,und somit nur Verfügungsrecht für ihren Zweitwohnsitz haben. Somit zählt dieser wie ein Hauptwohnsitz. Weiter sind StudentInnen wegen fehlender
wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausgenommen. Dies sind Abhängigkeit von elterlichen Unterhaltszahlungen oder BAföG. Auch die 1- und 2-Bett-Zimmer der Studentenwohnheime sind von der Besteuerung nicht betroffen." (Stura-Leipzig)

Weiterhin gibt es im Formular für die Zweitwohnsitzsteuer-Erklärung einen Punkt der folgenden Inhalt hat und für die meisten Studenten zutreffen dürfte:

"Bei meinem Hauptwohnsitz handelt es sich nicht um eine abgeschlossene Wohnung"
Das trifft eigentlich dann zu, wenn man bei den Eltern nur ein Zimmer hat und keine komplette Wohnung mit Mietvertrag. Die Nachweise sind natürlich vom Studenten zu erbringen.

Klingt alles ganz gut, aber greift dann auch wirklich die Steuerbefreiung und was ist wenn ich nebenbei arbeiten gehe>>> Dann verändert sich evtl. wieder die Verhälnismäßigkeit und ich bekomme doch nen Steuerbescheid.

Vielleicht kann jmd. dazu genauere Infos geben.

MFG. Matze

Studenten von ZWS in Leipzig befreit?!

René ⌂ @, Donnerstag, 22.12.2005 (vor 6692 Tagen) @ delavega

In der Leipziger Satzung steht nix von studentischen Rabatten. Ich hoffe der dortige StuRa argumentiert nicht nur mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil der Stadt Lüneburg.

In Dresden ist im Moment noch keinerlei Sonderregelung für Studenten vorgesehen.

Studenten von ZWS in Leipzig befreit?!

julie @, Donnerstag, 22.12.2005 (vor 6692 Tagen) @ delavega

Ja ich denke die Stadt will den Punkt auf der Steuererklärung nicht jedem aufs BROT schmieren. Faktische heisst aber, wenn man den Hauptwohnsitz bei den Eltern hat und dort keine abgeschlossene wohnung, dann würde man befreit. Ich denke es wär gut eine Erklärung zu tipppen, die dann die Eltern unterschreiben, die meisten haben ja nur ein Zimmer aber keine Abschließbare Tür / eigenen Bereich bei den Eltern und auch kein WC zur eigenen Benutzung...deswegen gehe ich davon aus dass das Amt mit "Sonderregelungen für Studenten" dieses Schlupfloch ansieht...

Ansonsten heisst es wohl erstmal Ablehnen mit Erklärung der Eltern und Abwarten was passiert, man kann ohnehin wenn, das nichts nützt den Hauptwohnsitz ummelden oder erstmal wegen den Versicherungen informieren, was billiger ist. Wenn man ohnehin nicht in der Hausrats und Haftpflicht der Eltern als Zweitwohnsitz mit drin ist, dann ist die die Steuer unter Umständen günstiger. Das muss abgewogen werden. Aber es wäre nett wenn jemand nicht nur vom Hören sagen mal was konkretes sagt.

Denn in der satzung für Le steht nischt explizit...außerdem wüsste ich gerne wie man beschreiben/beweisen soll dass man keine abgeschlossene Wohnung hat...reicht da der SChreib der Eltern>!

mfg

julie