Wohnung zu zweit

neuinmuc @, Samstag, 17.09.2011 (vor 4577 Tagen)

Hallo zusammen!

ich bin neu hier und kenne mich nicht richtig aus...hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

es ist so: Ich hab nach längerer Suche eine Arbeit in München gefunden (davor Studium mit Zimmer bei den Eltern). Da pendeln keinen sinn machte, musste eine Wohnung in München her. Nur leider kam gleich zu beginn der einwand, man muss min. das dreifache der Miete verdienen um eine wohnung zu bekommen. Da dies nicht der Fall ist, hat mein Freund sich bereit erklärt den Mitvertrag mitzuunterschreiben. er ist also Mitmieter und muss sich auch in München anmelden. da sich seine arbeit aber ca. 150 km entfernt befindet, wird er nicht in München wohnen. ich wollte mich ursprünglich nur mit Zweitwohnsitz hier anmelden, seit ich aber von dieser Steuer erfahren habe, überlege ich es mir.

hier kommen also meine fragen dazu:
1. ist es besser, wenn ich mich gleich mit Hauptwohnsitz in München anmelde>
2. Wie berechnet sich die Steuer wenn man zu zweit in der Wohnung wohnt> wird das durch 2 geteilt>
3. Gibt es eine Möglichkeit für meinen Freund diese Steuer zu umgehen> er wohnt ja nicht wirklich in der wohnung und hat mir nur einen gefallen getan.
4. ich hab gelesen, dass man sich aufgrund der niedrigen Einkünfte befreien lassen kann. Da für das Jahr 2011 die Einkünfte von 2009 und für 2012 von 2010 ausschlaggebend sind und ich zu der Zeit noch Studentin war ohne Einkünfte müsste ich doch befreit sein, oder> muss ich das extra beantragen, oder ergibt sich das automatisch durch die fehlenden Steuerbescheide>
5. wie ist das wenn ich befreit bin, muss dann mein Freund die komplete ZWSt-last tragen>

sry ich weiß es ist etwas viel aber es ist ein wichtiges thema und ich möchte gut informiert sein! schon mal danke für die Antworten!
LG

Wohnung zu zweit

Alfred @, Samstag, 17.09.2011 (vor 4577 Tagen) @ neuinmuc

1. Die melderechtliche Registrierung in München richtet sich bei Dir nicht nach dem, was Du willst, sondern nach dem Meldegesetz. Üblicherweise hat man als Vollzeitbeschäftigter (alleinstehend, volljährig) seinen Wohnort am Arbeitsort. Warum Du eine Nebenwohnung brauchst, wird aus Deiner Schilderung nicht deutlich. In München wäre für Dich demnach die alleinige/einzige Wohnung.
2. Warum Dein Freund sich in München registrieren lassen muss, obwohl er dort nicht wohnt, verstehe ich nicht. Das wäre eine Verstoß gegen das Meldegesetz.
3. Keine melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung, keine Zweitwohnungsteuer.
4. und 5. Siehe oben.
Fragen dazu>

Wohnung zu zweit

neuinmuc @, Sonntag, 18.09.2011 (vor 4576 Tagen) @ Alfred

danke für die Antwort.

hab mir nur zu beginn gedacht, dass ich mit nebenwohnsitz weniger arbeit hab. muss ja dann mein auto ummelden, damit sind neue nummernschilder verbunden usw. aber da hab ich auch noch nichts von dieser Steuer gewußt. jetzt meld ich mich natürlich mit hauptwohnsitz an.

mein freund hat ja den mitvertrag als mitmieter unterschrieben, d.h. rein rechtlich könnte er in der wohnung wohnen. war er an wochenenden u.ä. auch tun wird. also hat er der definition nach schon einen zweitwohnsitz bei mir. außerdem stand dies im mietvertrag, dass man ein meldebescheid angeben muss.
wenn er das nicht tu, wäre das doch erst recht sowas wie steuerhinterziehung oder>
was ist wenn er sich auch in München mit Hauptwohnsitz anmeldet> prüft das jmd nach>
nur so zur info er versucht zur zeit auch einen Job in München zu finden und wird dann auch tatsächlich in der Wohnung wohnen.

eine frage bleibt noch offen: sind diese 9% der Jahreskaltmiete pro Person, wenn mehrere in einer wohnung wohnen, oder insgesammt>

LG

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Alfred @, Sonntag, 18.09.2011 (vor 4576 Tagen) @ neuinmuc

» aber da hab ich auch noch nichts von dieser Steuer gewußt.
Das Melderecht hängt nicht von der Zweitwohnungsteuer ab.

» ... jetzt meld ich mich natürlich mit hauptwohnsitz an.
Du willst also das Zimmer bei Deinen Eltern mit aller Gewalt als Wohnsitz beibehalten>

» ... d.h. rein rechtlich könnte er in der wohnung wohnen.
Rein rechtlich könnte er auch in der Wohnung wohnen, wenn er nicht (Mit-)Mieter wäre.

» ... also hat er der definition nach schon einen zweitwohnsitz ...
Was ist Deiner Meinung nach denn die Definition eines Zweitwohnsitzes>

» mir. außerdem stand dies im mietvertrag, dass man ein meldebescheid angeben muss.
Die Frage ist, ob Dein Freund überhaupt meldpflichtig ist. Das wird vermutlich zwar zutreffen, muss aber nicht so sein.

» ...in München mit Hauptwohnsitz anmeldet> prüft das jmd nach>
Wenn er sich nur am Wochenende in M. aufhält, wäre die Anmeldung mit Hauptwohnung rechtswidrig. Die Stadt M. wird es vermutlich nicht prüfen – sie profitiert ja davon. Was die Heimatgemeinde Deines Freundes macht, steht auf einem anderen Blatt. Hängt von vielen Zufällen ab.

» ... er versucht zur zeit auch einen Job in München zu finden
Wenn er in München arbeitet, wäre die Meldung mit Haupt- oder einziger Wohnung korrekt, aber wohl erst dann.

» ... 9% der Jahreskaltmiete pro Person oder insgesamt>
Das lässt sich aus der Münchener Satzung nicht ausdrücklich entnehmen und dürfte wohl von der Laune der Verwaltung abhängen. Korrekt wäre m.E. die halbe Miete (pro Person) – aber das muss man sich ggf. erstreiten.

Wohnung zu zweit

neuinmuc @, Sonntag, 18.09.2011 (vor 4576 Tagen) @ Alfred

» Das Melderecht hängt nicht von der Zweitwohnungsteuer ab.
aber wenn ich mich mit Zweitwohnung in München anmelde, wird doch auch die ZWSt fällig oder nicht>

» Du willst also das Zimmer bei Deinen Eltern mit aller Gewalt als Wohnsitz beibehalten>
nein ich will nicht mit aller gewalt mein alten wohnsitz behalten. dache einfach nach dem ganzen streß mit Arbeits-, Wohnungssuche und Wohnungseinrichtung...wollte ich die Behördengänge sowie sonstige Ummeldestellen soweit wie möglich reduzieren.

» Was ist Deiner Meinung nach denn die Definition eines Zweitwohnsitzes>
auf der Homepage der Stadt München steht: "Steuerpflichtig ist jeder, der eine Zweitwohnung in München inne hat, also die Möglichkeit der Verfügungsgewalt über die Wohnung hat."

» Die Frage ist, ob Dein Freund überhaupt meldpflichtig ist. Das wird vermutlich zwar zutreffen, muss aber nicht so sein.
laut Mietvertrag ist er meldeflichtig. Und soweit ich weiß, muss ich diesen bei der Anmeldung beim Amt vorzeigen. oder ist das falsch>

» Wenn er sich nur am Wochenende in M. aufhält, wäre die Anmeldung mit Hauptwohnung rechtswidrig. Die Stadt M. wird es vermutlich nicht prüfen – sie profitiert ja davon. Was die Heimatgemeinde Deines Freundes macht, steht auf einem anderen Blatt. Hängt von vielen Zufällen ab.
in der Heimatgemeinde gibt es diese Steuer nicht. ob Sie aber der Ummeldung nach geht weiß ich nicht. Eine Frage am Rande: Was ändert sich alles mit der Änderung des Hauptwohnsitzes>

» Das lässt sich aus der Münchener Satzung nicht ausdrücklich entnehmen und dürfte wohl von der Laune der Verwaltung abhängen. Korrekt wäre m.E. die halbe Miete (pro Person) – aber das muss man sich ggf. erstreiten.
kann doch iwie gar nicht sein...wie machen es dann die leut, die in einer WG wohnen da zahlt doch auch jeder seinen teil, oder>

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Alfred @, Sonntag, 18.09.2011 (vor 4576 Tagen) @ neuinmuc

Eines vorweg: Es geht hier um
1. Melderecht, da gibt es die einzige Wohnung, oder, wenn jemand mehrere Wohnung hat, die Haupt- und die Nebenwohnung(en).
2. Zweitwohnungsteuer“recht“, da gibt es die Erst- und die Zweitwohnung. Wenn jemand eine Zweitwohnung innehat, ist er steuerpflichtig.
3. Wer im Zusammenhang mit dem Melderecht von „Wohnsitz“ spricht, schludert. Der Begriff kommt in keinem Meldegesetz vor.

Nach dem Willen der Münchener Verwaltung, den der Stadtrat in Form einer Zweitwohnungsteuersatzung erfüllt hat, soll jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist, eine Zweitwohnung sein. D.h., die Zweitwohnungsteuer folgt dem Melderecht, nicht umgekehrt.

» nein ich will nicht mit aller gewalt ...
Dann solltest Du Dich in München mit einziger Wohnung registrieren lassen. Denn so wie es klingt, arbeitest Du nicht nur während der Woche in München, sondern verbringt auch die Wochenenden dort. D.h. für mich, dass Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst, sondern sie nur noch gelegentlich besuchst.

» ... der Homepage der Stadt ... : "Steuerpflichtig ist jeder, der eine Zweitwohnung in München inne hat, also ..."
Das stimmt so nicht, denn dann müssten ja alle Nebenwohnungen in München besteuert werden. Das ist aber nicht der Fall.

» ... laut Mietvertrag ist er meldeflichtig.
Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht und nicht, wer einen Mietvertrag unterschreibt. Beispiel: Wenn Dein Freund die Wohnung nicht bezieht und Dich nur an den Wochenenden besucht, wäre er nicht meldpflichtig. Bezieht er jedoch die Wohnung, ist er dafür meldepflichtig. Mit dem Mietvertrag hat das überhaupt nichts zu tun.

» ... soweit ich weiß, muss ich diesen bei der Anmeldung beim Amt vorzeigen.
Das Einwohnermeldeamt wird von Dir den Mietvertrag allenfalls verlangen, um so zu prüfen, ob Du dich für die richtige Wohnung anmeldest - mehr nicht.

» Was ändert sich alles mit der Änderung des Hauptwohnsitzes>
Die Hauptwohnung ist – wie die einzige Wohnung -Anknüpfungspunkt für öffentliche Rechte und Pflichten.

» kann ... nicht sein... wie machen es dann die leut, die in einer WG wohnen ...
Wie das in einer WG funktioniert, weiß ich nicht. Auch dazu steht nichts in der Münchener Satzung.

Wohnung zu zweit

neuinmuc @, Montag, 19.09.2011 (vor 4575 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

nochmals vielen Dank für deine tolle Erklärung. Ich habe jetzt herausgefunden, dass mein Freund nicht meldeflichtig ist, da er keine 2 Monate im Jahr bei mir ist.
eine frage dazu: müssen wir das iwie belegen, oder müssen uns die vom Amt das einfach so glauben>

» Wie das in einer WG funktioniert, weiß ich nicht. Auch dazu steht nichts in der Münchener Satzung.
dazu steht in der Satzung: "Haben mehrere Personen gemeinschaftlich eine Zweitwohnung inne, so sind sie Gesamtschuldner nach § 44 der Abgabenordnung (AO) in der jeweils geltenden Fassung."

Danke noch mal für die Hilfe! Jetzt weiß ich bescheid und kann ruhigen Gewissens umziehen.

LG

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Alfred @, Montag, 19.09.2011 (vor 4575 Tagen) @ neuinmuc

» ... herausgefunden, dass mein Freund nicht meldeflichtig ist, da er keine 2 Monate im Jahr bei mir ist.
Deine Schlussfolgerung ist so leider falsch. "Aufenthalt für die Dauer von weniger als zwei Monaten" bedeutet nicht, dass Dein Freund nicht meldepflichtig ist, wenn er sich über das Jahr gerechnet weniger als 60 Tage in der Wohnung aufhält. Melderechtlich entscheidend ist, ob Dein Freund Dich nur besucht (nicht meldepflichtig) oder ob er die Wohnung bezieht (meldepflichtig).
Sollte im „Besucherfall“ das Einwohnermeldamt an dem Mietvertrag Anstoß nehmen und die Anmeldung Deines Freundes verlangen, wäre eine mögliche Antwort: Der Freund hat nur (mit)unterschrieben, um dem Vermieter die Miete zu garantieren.

» dazu steht in der Satzung: "Haben mehrere Personen gemeinschaftlich eine Zweitwohnung inne, so sind sie Gesamtschuldner nach § 44 der Abgabenordnung (AO) in der jeweils geltenden Fassung."
Das ist nicht die Wohngemeinschaft und auch nicht die Antwort auf Deine Frage. Der Willkür von Behörden sind durch diese Vorschrift keine Grenzen gesetzt.