Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Chantale @, Dienstag, 20.09.2011 (vor 4574 Tagen)

Hallo, ich habe mir als Alterswohnung eine leere Eigentumswohnung in München gekauft. Derzeit wohne ich in der Schweiz und die Wohnung ist komplett leer, wird nicht vermietet und ich bin auch nie dort. Meinen Wohnsitz habe ich in der Schweiz, keinen mehr in D, seit Jahren. Muss ich jetzt trotzdem etwas versteueren> Danke für die Hilfe!

Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Alfred @, Dienstag, 20.09.2011 (vor 4574 Tagen) @ Chantale

So wie ich die Münchener Satzung kenneund die bayer. Verwaltungsrechtsprechung einschätze, ist in diesem Fall ZWSt fällig. Ob Bundesgerichte anders entscheiden, weiß ich nicht, vermute aber, dass das nicht der Fall sein wird. Die Chancen sind auf jeden Fall dünn.
Entscheidend wird sein, ob die Stadt München überhaupt davon erfährt. Auszuschließen ist es jedenfalls nicht.

Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Kommunalfreund @, Mittwoch, 21.09.2011 (vor 4573 Tagen) @ Chantale

» Wohnsitz habe ich in der Schweiz, keinen mehr in D, seit Jahren. Muss ich jetzt trotzdem etwas versteueren>

Hallo Chantale wenn Steuerflüchtlinge eine solche Abgaben zahlen sollen, da werden wohl Richter sich kaum zustimmen auch Oberbürgermeister Ude samt Gefolge versucht soviel wie möglich Einnahmen von Reichen für den maroden Haushalt zu erzielen. Wenn Sie zur Kapitalanlage eine Wohnung kaufen und diese zur Vermietung bei der sehr starken Wohnungsnot in München zur Verfügung stellen, dann empfängt Sie Ude mit offenen Armen.
Haben Sie doch bitte Verständnis suchen Sie dafür um Abhilfe in der genannten Form oder zahlen sie so wie man auch einem Studenten oder einem arbeitswilligen der in München eine Wohnung benötigt, da sein Heimatort viel zuweit entfernt ist um täglich zu pendeln, zu Unrecht mit der Steuer veranlagt wird.
Für Ihren Fall werden Sie wenig Sympathie erwecken!
Die Zweitwohnungssteuer ist zwar eine systematische Enteignung von Reichen, wenn allerdings weniger gut betuchte trotzdem zu dieser Steuer veranlagt, dann ist das nicht nur diskriminierend sondern entwürdigend von einem demokratischen christlich geprägten Staatsapparat!
Man sollte doch diese Steuer ehrlicherweise als "Reichen- oder Vermögenssteuer" benennen aber der Begriffe Zweitwohnungssteuer ist vollkommen falsch platziert!!!

Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Alfred @, Mittwoch, 21.09.2011 (vor 4573 Tagen) @ Kommunalfreund

Hurra, er lebt noch ...

» ... wenn Steuerflüchtlinge ...
Wenn jemand im Ausland wohnt, ist er für einen Kommunalfreund also ohne Wenn und Aber ein Steuerflüchtling. Man weiß nicht, was man bei solchen Kommunalfreunden mehr beklagen soll, die Irrationalität (um nicht geistige Beschränktheit zu sagen) oder die Dreistigkeit oder beides>

» werden wohl Richter sich kaum zustimmen ...
Ich kenne keinen Richter, der sich nicht zustimmt.

» ... suchen Sie dafür um Abhilfe ....
Das Halten einer Wohnung als Kapitalanlage ist keine Abhilfe, wenn C. die Wohnung für ihren persönlichen Lebensbedarf nutzen will.

» ... oder zahlen sie so wie man auch einem Studenten oder einem arbeitswilligen der in München eine Wohnung benötigt, da sein Heimatort viel zuweit entfernt ist um täglich zu pendeln, zu Unrecht mit der Steuer veranlagt wird.
Also, der Satz ist wieder eine kommunalfreundliche Spitzenleistung. C. soll also zahlen wie ein Student. Der zahlt aber üblicherweise in München keine Zweitwohnungsteuer. Und falsch ist auf jeden Fall, dass Studenten (oder Erwerbstätige) zu Unrecht veranlagt werden. Denn ob jemand steuerpflichtig ist oder nicht, richtet sich (rein theoretisch) ausschließlich nach der jeweiligen Satzung und ggf. nach der Hartnäckigkeit, mit der sich jemand wehrt. Für C. gilt zusätzlich: wenn amtsseitig überhaupt jemand auf die Idee kommt, dass sie Eigentümerin einer Zweitwohnung ist.

» Für Ihren Fall werden Sie wenig Sympathie erwecken!
Als ob es im Recht darauf ankäme. Aber was ist eigentlich "wenig sympathisch" daran, wenn jemand seinen Lebensnachmittag in DEU verbringen will>

» Die Zweitwohnungssteuer ist zwar eine systematische Enteignung von Reichen,
Die Enteignung von Reichen mittels der ZWSt dürfte wohl eine Wahnvorstellung sein.

» Man sollte doch diese Steuer ehrlicherweise als "Reichen- ode» Vermögenssteuer" benennen
Das ist sie eben nicht, sondern eine Aufwandsteuer, zu der jeder veranlagt werden kann, der den Steuertatbestand erfüllt.

Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Chantale @, Mittwoch, 21.09.2011 (vor 4573 Tagen) @ Kommunalfreund

Lieber Komunalfreund
Vielen Dank für Ihre Antwort:
1. Ich bin gebürtige Münchnerin und habe wohl ein grösseres Recht als so manch anderer „Zugroaste“ in München eine Eigentumswohnung zu erwerben.
2. Ich arbeite in der Schweiz weil es in Deutschland keine Arbeit für mich gab und gibt und ich mich nicht in die Reihe der Arbeitslosen und Hartz IV-Empfänger einreihen wollte. In der Schweiz sind übrigens nicht alle "reich" und auch nicht alle Steuerflüchtlinge!
3. Diese kleine Wohnung wurde von mir und meinen Eltern schwer erarbeitet und damit ist man noch lange nicht „reich“ vielmehr birgt eine Eigentumswohnung zahlreiche finanzielle Risiken, Aufwand an Erhalt etc.
4. Die bösen „Vermieter“ vermieten aufgrund des völlig überzogenen Mietrechts in Deutschland nicht mehr. Ich selbst hatte eine Mietwohnung untervermietet und der Mieter hat diese total zerstört, keine Miete mehr bezahlt etc. Leider kenne ich viele solcher Fälle von Schlösseraustausch, Mietnomaden etc. Wenn die Asozialen zunehmen, vermietet niemand gerne mehr, das ist eine klare Folge der gesellschaftlichen Entwicklung.
5. Grundsätzlich höre ich an Ihrem Ton, dass Ihr Weltbild etwas eingeschränkt oder schlichtweg veraltet ist, in „Arm“ und „Reich“, in „Kommunismus“ und „Kapitalismus“ und dass Sie vom Sozialneid zerfressen sind. Ein guter Therapeut könnte Ihnen sicher helfen und Ihr Leben glücklicher und zufriedener machen, vielleicht schaun Sie mal unter:
http://www.therapeutenfinder.com
6. Und zur Lösung meiner Frage: Da die Wohnung nicht bewohnt wird, nicht möbliert ist etc. und ich keinen Wohnsitz in D habe, fällt auch keine Steuer an. Naja, vermieten macht bei so vielen Irren ja wohl auch keinen Sinn;-))

Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Alfred @, Mittwoch, 21.09.2011 (vor 4573 Tagen) @ Chantale

Volle Zustimmung zu 2. – 5., insbesondere zu 5.; ich bezweifle aber, dass der Empfehlung gefolgt wird. Kommunalfreunde sind vmtl. eben so beratungsresistent wie z.B. manche Steuerberater, die nur das Einkommen im Sinn haben.

Kein Kommentar zu 1.

Nein zu 6.
Der Ansatz ist zwar vernünftig, deswegen trotzdem nicht richtig. Die Wohnung muss weder möbliert sein noch benutzt werde, um eine Wohnung zu sein (s.u.). Man muss auch nicht in DEU ansässig sein, um hier eine Zweitwohnung zu haben. Noch einmal: Wenn die Münchener Stadtverwaltung erfährt, dass Du in München eine leer stehende, nicht möblierte Eigentumswohnung hast, schickt sie Dir postwendend die Auforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungsteuer (Anschreiben und Erklärungsvordruck jeweils 4 Seiten).
Wie man das vermeiden kann, weiß ich nicht so genau, aber ich werde es keinesfalls aus dem Forum verbreiten, denn da lesen nicht nur Irre mit.

Die Münchener Satzung definiert eine Wohnung wie folgt:
Jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann.
Danach wäre selbst eine Garage, ein Kohlenkeller, ein Büro usw. eine Wohnung.

Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Chantale @, Mittwoch, 21.09.2011 (vor 4573 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred, danke für deine Hilfe! Was ich nicht verstehe, wie erfährt die Stadtverwaltung von dieser Wohnung> Ausser über den Komunalfreund - und der weiss nicht wer ich bin:-P

Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Alfred @, Mittwoch, 21.09.2011 (vor 4573 Tagen) @ Chantale

» ..., wie erfährt die Stadtverwaltung von dieser Wohnung>
Nun, die Stadt Köln hat es vorexerziert. Über die Grundsteuer - und vmtl. ist das bei den Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung sogar ganz einfach.

» Ausser über den Komunalfreund - und der weiss nicht wer ich bin:-P
Der nicht, aber wie ich schon schrieb: Es lesen nicht nur Irre mit. Wenn hier ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt des Freistaates Bayern mitliest, könnte ihn durchaus der Ehrgeiz packen. Und dann s. oben.

Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Rebell @, Mittwoch, 21.09.2011 (vor 4573 Tagen) @ Chantale

» 1. Ich bin gebürtige Münchnerin und habe wohl ein grösseres Recht als so manch anderer „Zugroaste“ in München eine Eigentumswohnung zu erwerben.
liebe Münchnerin,
per Zufall entdeckte ich soeben diese Beiträge und möchte Ihnen in vielen Punkten total recht geben, wer einmal vermietet hat oder noch so unintelligent ist und sein mühsam erspartes aufwendet und den Versuch unternimmt im Rahmen der zur Zeit sich anbahnenden Eurokrise eine Wohnung kauft und diese auch noch zur Vermietung bereit ist, dem gehen irgendwann mal die Lichter auf.
Fakt ist der Mieter hat alle Rechte und der Vermieter wird immer stärker abgemolken, dagen ist man wohl machtlos.

Nun sind Sie mit der allgemeinen deutschen Zweitwohnungssteuerreglung mit großer Sicherheit dran und müssen bezahlen.
» 2. Ich arbeite in der Schweiz weil es in Deutschland keine Arbeit für mich gab und gibt und ich mich nicht in die Reihe der Arbeitslosen und Hartz IV-Empfänger einreihen wollte.
Ich kann Ihnen auch hier voll beipflichten, meiner Tochter ging es ebenfalls so. Ihren Ausführungen zu schließen, haben Sie sich um Rücklagen bemüht und würden natürlich bei der Hartz IV -Regelung deshalb auch zuerst angehalten das Vermögen aufzubrauchen, bis auf eine kleine Mindestsumme- sonst gibts keine Unterstützung im Rahmen v. Harz IV.

In der Schweiz sind übrigens nicht alle
» "reich" und auch nicht alle Steuerflüchtlinge!

mir ist auch bekannt, dass man in der Schweiz nur sehr beschwerlich bzw. i manchen Kantonen keine Wohnung erwerben kann wenn die Voraussetzungen für Erstwohnsitz auf lange Sicht nicht nachgewiesen werden kann.
» 3. Diese kleine Wohnung wurde von mir und meinen Eltern schwer erarbeitet und damit ist man noch lange nicht „reich“ vielmehr birgt eine
Vorschlag: Versuchen Sie bitte Ihr Anliegen an Ude und zusätzlich an IM Joachim Herrmann plus an alle Fraktionsvorsitzenden aller im Landtag vertretenen Parteien zu schildern.
Nach eingegangener Stellungnahme bitte in diesem Forum berichten!

» 6. Und zur Lösung meiner Frage: Da die Wohnung nicht bewohnt wird, nicht möbliert ist etc. und ich keinen Wohnsitz in D habe, fällt auch keine Steuer an. Naja, vermieten macht bei so vielen Irren ja wohl auch keinen

Gerne würde ich Ihnen Fälle nennen die die gleiche Anschauung hatten aber es gibt hier nur Rettung mit Ticksen !
» Sinn;-))

Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Alfred @, Mittwoch, 21.09.2011 (vor 4573 Tagen) @ Rebell

Jetzt fehlt nur noch Himbim13.

» Nun sind Sie mit der allgemeinen deutschen Zweitwohnungssteuerreglung mit großer Sicherheit dran und müssen bezahlen.
Du solltest endlich zur Kenntnis nehmen, dass es keine „allgemeine deutsche Zweitwohnungsteuerregelung“ in dem Sinne gibt, dass ein einheitlicher Steuertatbestand "Zweitwohnung" vorhanden wäre. In den meisten Kommunen, die diese Bagatellsteuer erheben, wäre C. nämlich nicht zu packen.

» Vorschlag: Versuchen Sie bitte Ihr Anliegen an Ude und zusätzlich an IM Joachim Herrmann plus an alle Fraktionsvorsitzenden aller im Landtag vertretenen Parteien zu schildern.
Da hätte ich doch einen besseren Vorschlag: Gleich zur Stadtverwaltung gehen und um Besteuerung bitten. Nach Eingang des Steuerbescheid ein Gnadengesuch an den bayer. Ministerpräsidenten.

» Nach eingegangener Stellungnahme bitte in diesem Forum berichten!
Die Stellungnahme kann sich jeder selbst ausmalen. Da bedarf es keiner Berichte. Wenn der Kommunalfreund in einem Recht hat: Das ist der klassische Fall der ZWSt – das Innehaben von zwei Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf.

» es gibt hier nur Rettung mit Ticksen !
„Rettung mit Tricksen“ ist tatsächlich die einzige Möglichkeit. Das heißt im Klartext: Steuerhinterziehung und mit der Wahrheit darf man es nicht genau nehmen.

Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Chantale @, Mittwoch, 21.09.2011 (vor 4572 Tagen) @ Alfred

Und schon ist es da - das Finanzamt. Kaum war man beim Notar und ist noch nicht mal im Grundbuch eingetragen - schon meldet sich das deutsche Finanzamt und will wissen: 1. Ob ich noch in D wohne (nein) und 2. Wie viel in der CH verdiene (geht die ja wohl gar nichts an) etc. Ist Deutschland wirklich so am Arsch>

Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Alfred @, Donnerstag, 22.09.2011 (vor 4572 Tagen) @ Chantale

» Und schon ist es da - das Finanzamt.
Das FA hat in BY mit der ZWSt nichts am Hut. Hier geht es wohl um die Grunderwerbsteuer. Die ZWSt kommt (vielleicht) noch – vom Kassen- und Steueramt der Kämmerei der Stadt München.

» ... in der CH verdiene (geht die ja wohl gar nichts an)
Da wäre ich mir nicht so sicher. Könnte sich ja auch um Geldwäsche handeln. Die Machtbefugnis des Fiskus sind schier unbegrenzt - verständlich, denn es geht ja ums Geld.

» Ist Deutschland wirklich so am Arsch>
Noch viel schlimmer, aber wohl eher aus anderen Gründen.

Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Rebell @, Donnerstag, 22.09.2011 (vor 4572 Tagen) @ Chantale

» Und schon ist es da - das Finanzamt. Kaum war man beim Notar und ist noch nicht mal im Grundbuch eingetragen - schon meldet sich das deutsche Finanzamt und will wissen: 1. Ob ich noch in D wohne (nein) und
liebe Münchnerin, das ist doch selbstverständlich bei unseren so stark vernetzten Daten, es sei gleichzeitig daran erinnert, dass manche Politischen Organisationen zu noch viel stärkeren Datensammlungen sich bekennen, bitte nur die Diskussion um die Datenspeicherung mal verfolgen >
Weise hiermit auch darauf hin, dass sogar jede Kommune von jeder notariellen Beurkundung, die im Grunde alle Daten enthält zur Grundbucheintragung eine Kopie erhält und auch das Recht besitzt zum Einblick ins Grundbuch.
Die so sorglosen Bürger wundern sich oft, wenn nun nach mehreren Jahren oder kurz nach dem Erwerb die Kommunen auf die Bürger zugehen und mit Fragebogen nach Daten fragen, die den Kommunen doch schon längst schwarz auf weiss vorliegen >
Über diese Masche stolpert so mancher, der glaubt seine Daten etwas zu beschönigen und schon droht ihm ein Verfahren wegen Falschaussage! Im Allgäu haben es viele Kommunen vorgezogen, gar nicht eine Fragebogen sondern gleich den Zwst- Steuerbescheid zu übermitteln.

2. Wie viel
» in der CH verdiene (geht die ja wohl gar nichts an) etc.

Da würde ich mich schon vorab Rückversichern, denn es gibt auch Doppelbesteuerungsabkommen! Die Entdeckungsgefahr ist viel größer als manche Bürger annehmen!!!!

Ist Deutschland wirklich so am Arsch>

Nicht Deutscholand ist am Aarsch, der Bürger ist verarscht!
Ich gehe davon aus, die "Deutschen" haben das verdient, denn die neidische Vielstimmigkeit und der brave Gehorsam lässt grüßen.

Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Alfred @, Donnerstag, 22.09.2011 (vor 4572 Tagen) @ Rebell

» denn die neidische Vielstimmigkeit ...
q.e.d.

Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Himbim13 @, Montag, 26.09.2011 (vor 4567 Tagen) @ Alfred

» » denn die neidische Vielstimmigkeit ...
» q.e.d.

q.e.d. = quod erat demonstrandum = „was zu beweisen war“, nicht ist!

Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Alfred @, Montag, 26.09.2011 (vor 4567 Tagen) @ Himbim13

» q.e.d. = quod erat demonstrandum = „was zu beweisen war“, nicht ist!