Zwst Halle vs Dresden

plumendokdor @, Sonntag, 02.10.2011 (vor 4562 Tagen)

Hallo,

ich habe mein Studium in Dresden abgeschlossen und wohne dort noch mit meinem Freund zusammen.
Habe jetzt allerdings einen Job in Halle bekommen und werde dort eine Wohnung beziehen.
Sprich, ich werde 5 Tage in Halle sein und am Wochenende vermutlich in Dresden.
Was wäre nun meine Hauptwohnung, definiert sie sich nur über die verbrachten Tage an einem Ort >
Zudem habe ich gehört, dass ich die Miete meiner Wohnung in Halle, die Pendelkosten und anfänglich die Verpflegung und Umzugskosten steuerrechtlich geltend machen könnte.
Muß ich dafür in Halle meine Zweitwohnung melden, was ja dem Zeitaspekt zur Definition Erstwohnung / Zweitwohnung widersprechen würde >
Kann man die Zwst steuerlich auch als Pendler absetzen >

Liebe Grüße

Steffi

Zwst Halle vs Dresden

Alfred @, Sonntag, 02.10.2011 (vor 4562 Tagen) @ plumendokdor

1. Melderecht:
Wie Du richtig vermutest, dürfte melderechtlich Deine Hauptwohnung die Wohnung am Arbeitsort sein (zeitlich gesehen der vorwiegende Aufenthalt). Die Wohnung in DD wird damit zur Nebenwohnung. Wenn Du dort ausziehst, bist Du am Arbeitsort mit einziger Wohnung registriert und in Dresden überhaupt nicht mehr.
2. Einkommensteuerrecht
Für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung ist Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer neben der Wohnung am Beschäftigungsort einen eigenen Haus-stand unterhält. Die Wohnung am Beschäftigungsort ist dann die Erwerbszweitwohnung. Die jeweilige Aufenthaltsdauer in den sowie die melderechtliche Registrierung der beiden Wohnungen spielt eigentlich keine Rolle. Wichtig ist nur, dass Du Deinen Lebensmittelpunkt nicht am Arbeitsort hast.
3. Zweitwohnungsteuer
In Dresden ist jede Wohnung (= Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen und Schlafen benutzt wird und den Anforderungen aus § 48 der Sächsischen genügt) eine Zweitwohnung und der Inhaber steuerpflichtig.
4. Die ZWSt kann bei doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten abgesetzt werden.