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<title>zweitwohnsitzsteuer.de</title>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>zweitwohnsitzsteuer.de</description>
<language>de</language>
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<title>ZWS Berlin = verwirrend</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 30.07.2010, 13:50:</i><br /><br /><i>» Was nunmehr eine weiter Frage aufwirft:  inwieweit kann ich mich (als Laie) auf deren eigene Formulare verlassen /berufen?<br /></i>
Im Zweifelsfall gilt der Wortlaut des Gesetzes.<br />
<br /><i>» Mein Formular hat seitlich die Bezeichnung: ZwSt 2 B - SenFin Berlin - III B 3 -02.07 - #041/07 - HZ 4620B - Sig/07 - SfFB<br /></i>
Wenn ich die richtig lese und verstehe, ist im Internet eine alte Fassung eingestellt.<br />
<br /><i>» warum schreiben die mich dann 2x an und lehnen (wenn sie denn der Meinung sind..) den Widerspruch nicht einfach ab?<br /></i>
Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kannst Du vor Gericht ziehen. Wenn Du den Einspruch zurück nimmst, ist die Sache abgeschlossen.<br />
<br /><i>» Für mich (Laie!!) sieht das so aus, als wenn sie selber nicht sicher sind!<br /></i>
Ganz bestimmt nicht. Die Verwaltung weiß, dass sie sich auf ihr Finanzgericht verlassen kann.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=7862</link>
<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 13:50:11 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>ZWS Berlin = verwirrend</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von AndreS, 30.07.2010, 13:29:</i><br /><br /><i>» <br /></i><i>» Ein ziemlich deutlicher Unterschied. Die Voraussetzungen gem. Ziffer 32<br /></i><i>» müssen vorliegen. Prüfe das bitte mal nach.<br /></i>
<br />
Na suppi!  -Dann arbeiten die auch noch mit unterschiedlichen Formularen.. :-(  -Was nunmehr eine weiter Frage aufwirft:  inwieweit kann ich mich (als Laie) auf deren eigene Formulare verlassen /berufen?<br />
<br />
Mein Formular hat seitlich die Bezeichnung: ZwSt 2 B - SenFin Berlin - III B 3 -02.07 - #041/07 - HZ 4620B - Sig/07 - SfFB<br />
<br />
AUCH:  warum schreiben die mich dann 2x an und lehnen (wenn sie denn der Meinung sind..) den Widerspruch nicht einfach ab? =&gt;Für mich (Laie!!) sieht das so aus, als wenn sie selber nicht sicher sind!]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=7861</link>
<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 13:29:09 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>ZWS Berlin = verwirrend</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 29.07.2010, 23:17:</i><br /><br />Du schreibst:<br /><i>» 27 - Keine Steuerplicht, weil:<br /></i>
...<br /><i>» 29 - x Die Wohnung aus beruflichen Gründen gehalten wird und<br /></i>
...<br /><i>» 32 - x sich die gemeinsame Hauptwohnung außerhalb Berlins befindet.<br /></i>
<br />
In dem mir vorliegenden Vordruck der Berliner Steuererklärung steht: <br />
<br />
<em>27 Die Zweitwohnungsteuerpflicht besteht ab ...<br />
29 Eine Steuerpflicht besteht nicht, weil<br />
…<br />
32 die Wohnung aus beruflichen Gründen gehalten wird und sich die gemeinsame Hauptwohnung, die ich mit meinem nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner unterhalte, außerhalb Berlins befindet.</em><br />
<br />
Ein ziemlich deutlicher Unterschied. Die Voraussetzungen gem. Ziffer 32 müssen vorliegen. Prüfe das bitte mal nach.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=7860</link>
<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 23:17:07 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>ZWS Berlin = verwirrend</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von AndreS, 29.07.2010, 21:39:</i><br /><br /><i>» Ich verstehe das Problem nicht. <br /></i><i>» verheiratet sein (alternativ: Lebenspartnerschaft). <br /></i>
<br />
Ganz einfach: ich bin <strong>nicht</strong> verheiratet -UND! das steht so auch nicht auf dem Formular. Mein Lebensmittelpunkt liegt (aus verschiedenen Gründen..) außerhalb Berlins.<br />
Und ich habe (meiner Meinung nach..!) die Voraussetzungen zur Befreiung (s.o.) erfüllt..!?  -schließlich ist von 2 Voraussetzungen die Rede. Ich bin aus beruflichen Gründen in Berlin und habe keinen <em>&quot;Waschraum&quot;</em>. Wenn stets weitere Nachforderungen kommen:  woran soll man sich dann orientieren?<br />
<br />
*]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=7859</link>
<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 21:39:16 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>Klage gegen ZWS in Köln</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von bene, 29.07.2010, 12:58:</i><br /><br />hmm,<br />
wie und wann entscheidet sich denn, wer die Gerichtskosten tragen muss? und wie hoch sind die in der Regel? Kommt es automatisch zu einer Verhandlung, bei der ich oder ein Anwalt anwesend sein sollte?<br />
Wenn ja, einen Anwalt kann ich mir nicht leisten und die Fahrtkosten nach Köln und zurück wären insgesamt wohl höher als die mögliche (und rechtlich richtige) Einsparung an der ZWSt.<br />
Das ist doch alles Wahnsinn.<br />
Es scheinen doch eine Menge Fallen und Unsicherheiten auf dem Klageweg zu liegen.<br />
<br /><i>» Kulanz gibt es in Köln nicht, nur Kungeln – und das gilt nur für<br /></i><i>» Eingeborene.<br /></i><i>» Aber zur Sache:<br /></i><i>» Ich gehe davon aus, dass Du in Köln mit Nebenwohnung gemeldet warst und<br /></i><i>» Mieter dieser Wohnung warst.<br /></i><i>» Gegen den festgesetzten Betrag kannst Du mit einiger Aussicht auf Erfolg<br /></i><i>» klagen. Der Streitwert richtet sich vmtl. nach dem festgesetzten Betrag,<br /></i><i>» ist aber auf keinen Fall höher. Wenn Du mit der Klage durchkommst, zahlst<br /></i><i>» Du die ZWSt von 48 EURO. Wer die Gerichtskosten zu tragen hat, entscheidet<br /></i><i>» das VG.<br /></i><i>» Die Klage kannst Du schriftlich einreichen, Deine Anwesenheit in Köln ist<br /></i><i>» nicht erforderlich, wäre bei der Verhandlung allerdings zweckmäßig<br /></i><i>» (alternativ: Vertretung durch Anwalt oder Bevollmächtigten).<br /></i><i>» Wenn Du den Mietvertrag nicht mehr hast, solltest Du beim Vermieter um eine<br /></i><i>» Bescheinigung nachfragen – das müsste vor Gericht reichen.</i>]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=7858</link>
<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 12:58:22 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>Klage gegen ZWS in Köln</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 29.07.2010, 11:38:</i><br /><br />Kulanz gibt es in Köln nicht, nur Kungeln – und das gilt nur für Eingeborene.<br />
Aber zur Sache:<br />
Ich gehe davon aus, dass Du in Köln mit Nebenwohnung gemeldet warst und Mieter dieser Wohnung warst.<br />
Gegen den festgesetzten Betrag kannst Du mit einiger Aussicht auf Erfolg klagen. Der Streitwert richtet sich vmtl. nach dem festgesetzten Betrag, ist aber auf keinen Fall höher. Wenn Du mit der Klage durchkommst, zahlst Du die ZWSt von 48 EURO. Wer die Gerichtskosten zu tragen hat, entscheidet das VG.<br />
Die Klage kannst Du schriftlich einreichen, Deine Anwesenheit in Köln ist nicht erforderlich, wäre bei der Verhandlung allerdings zweckmäßig (alternativ: Vertretung durch Anwalt oder Bevollmächtigten).<br />
Wenn Du den Mietvertrag nicht mehr hast, solltest Du beim Vermieter um eine Bescheinigung nachfragen – das müsste vor Gericht reichen.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=7857</link>
<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 11:38:05 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>ZWS Berlin = verwirrend</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 29.07.2010, 11:37:</i><br /><br />Ich verstehe das Problem nicht. <br />
So wie Du es schreibst, verlangt das Formular – und das stimmt mit dem ZWStG überein -, das Halten der Nebenwohnung aus beruflichen Gründen und verheiratet sein (alternativ: Lebenspartnerschaft). Das ist zwar verfassungswidrig, interessiert aber niemanden.<br />
Von einer Verfassungsbeschwerde wegen „anderweitiger Lebensgemeinschaften“ ist mir im Zusammenhang mit der ZWSt nichts bekannt.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=7856</link>
<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 11:37:35 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>Klage gegen ZWS in Köln</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Posting von bene, 29.07.2010, 11:12:</i><br /><br />Hallo,<br />
<br />
mir wurde gestern zu meiner großen Überraschung einen Zweitwohnungssteuerbescheid der Stadt Köln für den Zeitraum von Januar bis Februar 2005 zugestellt. Zu diesem Zeitpunkt studierte ich in Köln, hatte den Erstwohnsitz bei meinen Eltern (dort aber kein Zimmer oder Bett mehr) und meine Kölner Wohnung als Zweitwohnsitz angemeldet. Just im Januar und Februar, also die beanstandete Zeit, war ich im Urlaub und gar nicht in Köln, direkt nach meiner Rückkehr und nachdem ich von der Zweitwohnsitzsteuer durch Kommilitonen erfahren hatte, habe ich mich umgemeldet und dann erstmal nichts von der Stadt gehört. Ich dachte, dass wird schon passen, die zwei Monate werden bei einer neuen Gesetzlage, von der ich eh nur von anderen Studierenden gehört habe, wohl als Kulanz durchgehen.<br />
<br />
Aber das spielt wohl nun keine Rolle.<br />
<br />
Ich soll nun bis zum 28.08 2010 für die zwei Monate 116,00 Euro bezahlen, ein Wahnsinn.<br />
<br />
Da das Amt keinerlei Angaben über Wohnfläche und Miete hat, wurde die Daten geschätzt. Statt meiner knapp 20qm Wohnfläche mit 240 Euro Kaltmiete werden mir 60qm Wohnfläche mit 582,00 Euro Kaltmiete unterstellt.<br />
Ich denke mal, dass ich, falls es keine Verjährungsfrist gibt, Zweitwohnsitzsteuer für den Zeitraum bezahlen muss, ob es gerecht ist oder nicht, jedoch nicht diese maßlos falsch geschätzten 116,00 Euro. Schweren Herzens würde ich ja die korrekt berechneten 48 Euro berappen.<br />
<br />
Durch den Bürokratieabbau bleibt mir wohl nur der Klageweg. Damit habe ich jedoch keine Erfahrung und auch keine Ahnung.<br />
Ich habe eben mit dem Amtsgericht Köln telefoniert, und es wurde mir mitgeteilt, dass bei Klageeingang ein Streitwert festgelegt wird, der umgehend von mir zu begleichen ist.<br />
Meine Fragen dazu: Kommt zu diesem Streitwert noch weitere Kosten hinzu? Eventuell die Zweitwohnsitzsteuer von vermutlich 48 Euro? Oder andere Kosten, sodass im Endeffekt alles noch teuerer als die 166,00 Euro wird?<br />
Oder beinhalter der Streitwert sämtliche Kosten? Und ich bin damit raus aus der Nummer?<br />
Muss ich bei einer Klage in Köln anwesend sein?<br />
Und wie soll ich meine Daten beweisen? Den Mietvertrag habe ich nicht vorliegen.<br />
Hat die Klage aussicht auf Erfolg?<br />
<br />
Ich hoffe, dass mir in dieser Sache geholfen werden kann.<br />
Vielen Dank im Voraus.<br />
Bene]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=7855</link>
<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 11:12:42 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>ZWS Berlin = verwirrend</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Posting von AndreS, 29.07.2010, 10:57:</i><br /><br />Hallo!<br />
<br />
-mir gelang es bisher nicht, erschöpfende Auskunft zu meinem Problem zu erlangen :-( .<br />
Das Formular zur Zweitwohnungssteuerklärung sieht von Zeile 27-32 Ausnahmen (Steuerbefreiungen) vor:<br />
<br />
27 - Keine Steuerplicht, weil:<br />
die Wohnung nicht mit  _ Küche/Kochnische, x Waschraum oder _ Toilette ausgetattet ist.<br />
28 - ...<br />
29 - x Die Wohnung aus beruflichen Gründen gehalten wird und<br />
30 - _<br />
31 - _<br />
32 - x sich die gemeinsame Hauptwohnung außerhalb Berlins befindet.<br />
<br />
Trotz korrekter Angaben meinerseits, wurde ich zur ZWS verdonnert <br />
=&gt;Widerspruch, mit Hinweis auf meine Eintragungen.<br />
<br />
Daraufhin erhielt ich 2x Post, ich möge meinen Einspruch doch zurück nehmen (wie nett.. :-P ), da gem §2 Abs.7 Nr.7 BlnZwStg zwei Voraussetzungen (eine davon <strong>verheiratet</strong>), vorliegen müsse.<br />
<br />
==&gt;Kann ich mich auf deren eigenes Formular nicht verlassen?<br />
=&gt;Meiner Meinung nach, sind 2 Voraussetzungen erfüllt..!!?<br />
=&gt;Sind die Aussagen zum verheiratet-sein korrekt?  -Dazu gibt /gab es doch Verfassungsbeschwerde wg. anderweitiger Lebensgemeinschaften (inwieweit müssen hier Nachweise erbracht werden?).<br />
<br />
Was meint ihr dazu?  -Wie würdet ihr euch verhalten?  -Auch sehe ich keinen Grund, auf deren Schreiben zu reagieren;  schließlich liegt mein Widerspruch vor UND! meine Angaben waren korrekt.<br />
<br />
<br />
Danke!<br />
<br />
AndreS, Berlin]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=7854</link>
<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 10:57:02 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>ZWS als schüler oder student, allgemein ZW oder neuer HW?</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 28.07.2010, 22:21:</i><br /><br /><i>» aber was ist denn jetzt für uns finanziell am sinnvollsten, ...<br /></i>
Es gibt eine gesetzliche Regelung, da hört jede Frage nach dem &quot;sinnvollsten&quot; auf.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=7853</link>
<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 22:21:40 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>ZWS als schüler oder student, allgemein ZW oder neuer HW?</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Avery, 28.07.2010, 21:48:</i><br /><br />aber was ist denn jetzt für uns finanziell am sinnvollsten, die wohnungen bei unseren eltern als hauptwohnsitz zu melden oder unsere?]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=7852</link>
<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 21:48:16 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>ZWS vs Finanzamt</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 28.07.2010, 19:58:</i><br /><br />Ich gehe mal davon aus, dass Du volljährig und ledig bist und bei Deinen Eltern ohne Mietvertrag o.ä. wohnst. <br />
1. Die Zweitwohnung des Einkommensteuerrechts hat mit der leidigen Zweitwohnung der Zweitwohnungssteuer nichts zu tun.<br />
2. Wenn Du bei Deinen Eltern wohnst und dort jedes 2. Wochenende hinfährst, führst Du dort noch lange keinen eigenen Haushalt.<br />
3. Deine melderechtlichen Verhältnisse dürften falsch sein. So wie Du es darstellst, hältst Du Dich vorwiegend am Arbeitsort auf und hast folglich dort Deine Hauptwohnung (oder alleinige Wohnung).<br />
4. Ob Du ZWSt zahlen musst, richtet sich nach der Satzung am Deinem Arbeitsort, in Köln hast Du keine Zweitwohnung inne.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=7851</link>
<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 19:58:11 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>ZWS vs Finanzamt</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Posting von Kraussi25, 28.07.2010, 19:43:</i><br /><br />Hallo Zusammen,<br />
<br />
folgendes Problem:<br />
<br />
2009 bin ich aus beruflichen Grüden von meinem Elternhaus nach Köln gezogen. Hier habe ich, da ich fast jedes zweite Wochenende heim fahre, nur einen Zweitwohnsitz angemeldet.<br />
<br />
In der Steuererklärung für das Jahr 2009 habe ich nun eine doppelte Haushaltsführung angegeben. Diese wurde allerdings seitens des Finanzamtes nicht erstattet und für nichtig erklärt.<br />
<br />
Muss dennoch eine ZWS für das Jahr entrichtet werden?<br />
<br />
Für mich deute ich das so, dass der eigentliche Zweitwohnsitz vom Finanzamt als Erstwohnsitz gewertet wird.<br />
<br />
Vielen Dank für Euren Rat.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=7850</link>
<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 19:43:39 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>ZWS, vergessen abzumelden!</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 28.07.2010, 18:46:</i><br /><br /><i>» Wieso eigtl. erst ab 2007?<br /></i>
Weil es die ZWSt in Freising erst seit dem 1.1.2007 gibt.<br />
Ein neuer Bescheid ist auf jeden Fall erforderlich - allein schon deswegen, um den alten aufzuheben.<br /><i>» Oder mache ich mir zu viele Sorgen?<br /></i>
Vermutlich ja.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=7849</link>
<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 18:46:31 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>ZWS, vergessen abzumelden!</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von sweeto, 28.07.2010, 18:37:</i><br /><br />Hallo, ich nochmal ;)<br />
aaalso: ich habe nun die Abmeldung anerkannt bekommen und fristgerecht den Widerruf eingereicht: Kündigungsbescheinigung, Abmeldebescheid, Mietvertrag, Steuererklärung...<br />
Nun habe ich eine Email dazu erhalten, dass fristgerechteingereicht und ich demnächst einenneuen Bescheid erhalte??? Wie??? Einen neuen, also habe ich den &quot;Fehler&quot; gemacht dne Mietvertrag mitzuschicken? Auf dem ist ja ersichtlich, dass ich bereits seit 99 in FS wohnhaft war. Damals, wie so viele hatte ich ja 2 Wohnsitz angegeben. Kann es also sein, dass ich dafür einen neuen Bescheid erhalte?<br />
<br />
Meine Abmeldung warübrigens zum Ende 2006. Der Besheid umfasst die Jahre 2007 bisheute. Wieso eigtl. erst ab 2007?<br />
<br />
Oder mache ich mir zu viele Sorgen?<br />
<br />
Vielen Dank schon mal und beste Grüße,<br />
<br />
sweeto]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=7848</link>
<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 18:37:10 GMT</pubDate>
</item>
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