Jena hat die Einführung der Zweitwohnungsteuer verworfen. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Die Satzung der Zweitwohnsitzsteuer wurde zwar beschlossen, aber sie ist nie rechtskräftig geworden. Die Jenaer Studentenzeitschrift “Akrützel” veröffentlichte dazu folgenden Kommentar:
Ein Schritt in die richtige Richtung wurde getan, indem man sich ein kleines Hintertürchen offen gelassen hat. Wenn bis zum 30. Juni 2.500 neue Hauptwohnsitze netto erreicht werden, dann, so haben sich die Stadtratsmitglieder selbst verpflichtet, wird die Zweitwohnsitzsteuer schon vor ihrer wirklichen Einführung wieder aufgehoben.
Letzte Änderung: 28.04.2009