ZWS in Gilching

Gilching erhebte Zweitwohnungsteuer zwischen 01.04.2011 und 01.04.2011. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 5% (effektiv 5.5%).

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Gilching

Befreiung

Die Satzung der Gilching sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von freien Trägern und der Wohlfahrtspflege zur Verfügung gestellt werden
  • Wohnungen, die von Trägern der Jugendholfe zur Verfüung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen
  • Wohnungen von Minderjährigen, die am 01.01. des Jahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und weder Eigentümer der Wohnung sind noch ein eigentumsähnliches Recht an der Wohnung haben
  • Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen

Anmerkungen

Die Kommune hat die Steuer zum 1.4.2011 beschlossen, erst 2013 im Amtsblatt angekündigt, im Jahr 2014 geändert und rückwirkend im Jahr 2015 wieder zum Stand 1.4.2011 wieder aufgehoben.

Meldungen zu Gilching

Zu Gilching gibt es leider noch keinen Meldung.

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Letzte Änderung: 15.01.2016