Gilching erhebte Zweitwohnungsteuer zwischen 01.04.2011 und 01.04.2011. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 5% (effektiv 5.5%).
Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.
Die Satzung der Gilching sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Kommune hat die Steuer zum 1.4.2011 beschlossen, erst 2013 im Amtsblatt angekündigt, im Jahr 2014 geändert und rückwirkend im Jahr 2015 wieder zum Stand 1.4.2011 wieder aufgehoben.
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Letzte Änderung: 15.01.2016