Norden erhebt Zweitwohnungsteuer seit 15.12.1999. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 12.97%.
Norden erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.840 Euro | 180 Euro |
2. | bis 3.680 Euro | 360 Euro |
3. | bis 5.520 Euro | 540 Euro |
4. | mehr als 5.520 Euro | 720 Euro |
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Letzte Änderung: 30.04.2009