ZWS in Sonthofen

Sonthofen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 9.95%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Sonthofen

Staffel

Sonthofen erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 3.300 Euro 216 Euro
2. bis 6.000 Euro 408 Euro
3. mehr als 6.000 Euro 528 Euro

Meldungen zu Sonthofen

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Letzte Änderung: 30.04.2009