ZWS in Feldberger Seenlandschaft

Feldberger Seenlandschaft erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Feldberger Seenlandschaft

Befreiung

Die Satzung der Feldberger Seenlandschaft sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, deren eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, aus beruflichen Gründen bewohnt werden.

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Letzte Änderung: 28.04.2009