Feldberger Seenlandschaft erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).
Satzung von Feldberger Seenlandschaft
Die Satzung der Feldberger Seenlandschaft sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
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Letzte Änderung: 28.04.2009