ZWS in Bad Aibling

Bad Aibling erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 11.97%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Bad Aibling

Staffel

Bad Aibling erhebt folgende Staffelbeträge:

  • bis 4.800 Euro -> 300 Euro
  • bis 9.600 Euro -> 600 Euro
  • darüber: 900 Euro

Anmerkung: Bei Übersteigung der Stufengrenzen gibt es eine Regelung der Glättung.

Meldungen zu Bad Aibling

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Letzte Änderung: 28.04.2009