ZWS in Bad Hindelang

Bad Hindelang erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 11.49%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Bad Hindelang

Staffel

Bad Hindelang erhebt folgende Staffelbeträge:

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
a) bei einem jährlichen Mietaufwand bis zu 3.400,00 € 240,00 €
b) bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 3.400,00 €,
aber nicht mehr als 4.500,00 € 390,00 €
c) bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 4.500,00 €,
aber nicht mehr als 6.900,00 € 600,00 €
d) bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 6.900,00 € 900,00 €.

Meldungen zu Bad Hindelang

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Letzte Änderung: 28.04.2009