ZWS in Werther

Werther erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.04.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Werther

Befreiung

Die Satzung der Werther sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe

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Letzte Änderung: 28.04.2009