ZWS in Pfaffenweiler

Pfaffenweiler erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.07.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 8.76%.

Satzung

Satzung von Pfaffenweiler

Staffel

Pfaffenweiler erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 2.000,00 € 150 €
2. bis 3.000,00 € 225 €
3. bis 4.000,00 € 300 €
4. mehr als 4.000,00 € 375 €

Befreiung

Die Satzung der Pfaffenweiler sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Schüler, Studenten, Auszubildende und Zivildienstleistenden am Hauptwohnsitz der gemeldeten Eltern

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Letzte Änderung: 30.04.2009