ZWS in Pritzwalk

Pritzwalk erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Pritzwalk

Befreiung

Die Satzung der Pritzwalk sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die nicht der konkreten Definition entsprechen (mind. 25qm, Fenster, Energie- und Wasserversorgung, …)

Meldungen zu Pritzwalk

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Letzte Änderung: 05.05.2009