ZWS in Ostseeheilbad Graal-Müritz

Ostseeheilbad Graal-Müritz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2004. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 11.86%.

Satzung

Satzung von Ostseeheilbad Graal-Müritz

Staffel

Ostseeheilbad Graal-Müritz erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.300 Euro 150 Euro
2. bis 3.600 Euro 300 Euro
3. mehr als 3.600 Euro 450 Euro

Befreiung

Die Satzung der Ostseeheilbad Graal-Müritz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage

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Letzte Änderung: 05.05.2009