Ostseeheilbad Graal-Müritz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2004. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 11.86%.
Satzung von Ostseeheilbad Graal-Müritz
Ostseeheilbad Graal-Müritz erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.300 Euro | 150 Euro |
2. | bis 3.600 Euro | 300 Euro |
3. | mehr als 3.600 Euro | 450 Euro |
Die Satzung der Ostseeheilbad Graal-Müritz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Zu Ostseeheilbad Graal-Müritz gibt es leider noch keinen Meldung.
Zu Ostseeheilbad Graal-Müritz gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum
Letzte Änderung: 05.05.2009