ZWS in Gummersbach

Gummersbach erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Gummersbach

Befreiung

Die Satzung der Gummersbach sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Reduzierung auf die Hälfte bei mehr als zwei minderjährigen Kindern

Meldungen zu Gummersbach

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Letzte Änderung: 05.05.2009