ZWS in Mörfelden-Walldorf

Mörfelden-Walldorf erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.07.2008. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Mörfelden-Walldorf

Befreiung

Die Satzung der Mörfelden-Walldorf sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • für Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,
  • für Wohnungen, die aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
  • für Wohnung von Studenten, wenn diese mit Hauptwohnsitz bei der Gemeinde ihrer Eltern gemeldet sind.
  • für Wohnungen von Minderjährigen oder noch in der Ausbildung befindlichen Personen, wenn diese mit Hauptwohnsitz bei der Gemeinde ihrer Eltern gemeldet sind.

Meldungen zu Mörfelden-Walldorf

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Letzte Änderung: 05.05.2009