ZWS in Zenting

Zenting erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2008. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 8% (effektiv 8.8%).

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Zenting

Befreiung

Die Satzung der Zenting sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen für Erziehungszwecke (Kinderheim)
  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

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Letzte Änderung: 06.05.2009