ZWS in Loddin

Loddin erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 11.15%.

Satzung

Satzung von Loddin

Staffel

Loddin erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.800 Euro 160 Euro
2. bis 3.600 Euro 300 Euro
3. mehr als 3.600 Euro 460 Euro

Befreiung

Die Satzung der Loddin sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

Meldungen zu Loddin

Zu Loddin gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Loddin im Forum

Zu Loddin gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum

Letzte Änderung: 07.05.2009