ZWS in Lüdersdorf

Lüdersdorf erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Lüdersdorf

Befreiung

Die Satzung der Lüdersdorf sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

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Letzte Änderung: 07.05.2009