ZWS in Schönau am Königssee

Schönau am Königssee erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Schönau am Königssee

Änderungssatzung

Sonstiges

Ursprünglich wollte die Gemeinde lediglich 5% erheben, hat jedoch im September 2009 die rückwirkende Erhöhung auf 10% beschlossen.

Meldungen zu Schönau am Königssee

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Letzte Änderung: 10.05.2009