ZWS in Bad Dürrheim

Bad Dürrheim erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 11.93%.

Satzung

Satzung von Bad Dürrheim

Staffel

Bad Dürrheim erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 512,00 € 44,00 €
2. bis 1.024,00 € 90,00 €
3. bis 2.048,00 € 180,00 €
3. bis 3.072,00 € 300,00 €
3. bis 4.096,00 € 420,00 €
4. mehr als 4.096,00 € 540,00 €

Befreiung

Die Satzung der Bad Dürrheim sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

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Letzte Änderung: 25.02.2020