Plön erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1999. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 13.2%).
Zum 1.1.2014 wurde der Steuersatz von 10% auf 12% erhöht (jeweils bezogen auf die Jahresrohmiete auf Basis der Einheitswerte)
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Letzte Änderung: 10.02.2015