ZWS in Bad Peterstal-Griesbach

Bad Peterstal-Griesbach erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 13.74%.

Satzung

Satzung von Bad Peterstal-Griesbach

Staffel

Bad Peterstal-Griesbach erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.240 € 160 €
2. bis 1.860 € 240 €
3. bis 2.480 € 320 €
4. bis 3.100 € 400 €
5. bis 3.720 € 480 €
6. bis 4.340 € 560 €
7. mehr als 4.340,00 € 640 €

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Letzte Änderung: 02.04.2015