ZWS in Horben

Horben erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2004. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.04%.

Satzung

Satzung von Horben

Staffel

Horben erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.800,00 EUR 150,00 EUR
2. bis 3.600,00 EUR 300,00 EUR
3. mehr als 4.600 EUR 450,00 EUR

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Letzte Änderung: 26.05.2009