ZWS in Karstädt

Karstädt erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Karstädt

Befreiung

Die Satzung der Karstädt sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die nicht der konkreten Definition entsprechen (mind. 23qm, Fenster, Energie- und Wasserversorgung, …)
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes

Änderungssatzung

Meldungen zu Karstädt

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Letzte Änderung: 09.06.2009