ZWS in Ostseebad Ahrenshoop

Ostseebad Ahrenshoop erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 13.2%).

Satzung

Satzung von Ostseebad Ahrenshoop

Befreiung

Die Satzung der Ostseebad Ahrenshoop sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Drittwohnungen

Meldungen zu Ostseebad Ahrenshoop

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Letzte Änderung: 23.05.2011