ZWS in Rottenburg am Neckar

Rottenburg am Neckar erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.05.2010. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Rottenburg am Neckar

Befreiung

Die Satzung der Rottenburg am Neckar sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler (Studenten und Berufstätige)
  • Personen unter 18 Jahre

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Letzte Änderung: 24.10.2014