ZWS in Helgoland

Helgoland erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 15% (effektiv 16.5%).

Satzung

Satzung von Helgoland

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Letzte Änderung: 04.10.2012