ZWS in Braunlage

Braunlage erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 8.35% (effektiv 9.185%).

Satzung

Satzung von Braunlage

Bemerkungen

Mit der Fusion mit St. Andreasberg gilt diese Satzung auch für den dortigen Ortsteil.

Meldungen zu Braunlage

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Letzte Änderung: 14.05.2013