ZWS in Nienhagen

Nienhagen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2013. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Nienhagen

Befreiung

Die Satzung der Nienhagen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Gartenlauben im Sinne des § 3 Abs. 2 und des § 20 a des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 28.02.1983 (BGBl. I Seite 210 in der jeweils gültigen Fassung). Dies gilt nicht für Gartenlauben nach § 20 a Nr. 8 des Bundeskleingartengesetzes, deren Inhaber vor dem 03.10.1990 eine Befugnis zur dauernden Nutzung der Laube zu Wohnzwecken erteilt wurde oder die dauernd zu Wohnzwecken genutzt werden. Soweit die Entfernung zwischen dem Hauptwohnsitz des Inhabers der Gartenlaube und der Gartenlaube über 50 km beträgt, wird vermutet, dass die Gartenlaube dauernd zu Wohnzwecken genutzt wird und insoweit über eine Beschaffenheit verfügt, die – entgegen der Forderungen der §§ 3 Abs. 2 und 20 a Nr. 7 Bundeskleingartengesetz – zum Wohnen geeignet ist. Der Inhaber der Gartenlaube kann diese Vermutung durch Beibringung geeigneter Nachweise im Einzelfall widerlegen;
  • Wohnungen, die von freien Trägern der der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden;
  • Wohnungen, die von Trägern der öffentlich und der freien Jungendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen;
  • Kur- und Feriengäste als Mieter von Ferienhäusern, -wohnungen oder –zimmern mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Wochen, die nicht gleichzeitig Inhaber der Zweitwohnung sind;
  • eine aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde/Stadt befindet, dies gilt nicht, wenn es sich bei der aus beruflichen Gründen gehaltenen weiteren Wohnung mangels überwiegender Nutzung tatsächlich um eine Zweitwohnung handelt;
  • die Zweitwohnung einer minderjährigen Person.

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Letzte Änderung: 22.11.2015