Hanau erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2017. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 12%).
Die Satzung der Hanau sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
gemäß § 7 der Satzung
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Letzte Änderung: 07.02.2017