ZWS in Hohnstein

Hohnstein erhebt Zweitwohnungsteuer seit 17.12.1997. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 9.22%.

Satzung

Satzung von Hohnstein

Staffel

Hohnstein erhebt folgende Staffelbeträge:

  • bei einem jährlichen Mietaufwand bis zu 600 EUR 60 EUR
  • bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 600 EUR bis 1200 EUR 120 EUR
  • bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 1200 EUR bis 2000 EUR 200 EUR
  • bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 2000 EUR 300 EUR

Fälle und Einnahmen

Die Stadt Hohnstein hat jährlich 9 Fälle und nimmt 1.900 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)

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Letzte Änderung: 05.01.2015