Hohnstein erhebt Zweitwohnungsteuer seit 17.12.1997. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 9.22%.
Hohnstein erhebt folgende Staffelbeträge:
Die Stadt Hohnstein hat jährlich 9 Fälle und nimmt 1.900 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)
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Letzte Änderung: 05.01.2015