Wohnung für Sohn angemietet

René ⌂ @, Sonntag, 06.09.2026 (vor 31 Tagen) @ Amrei

Wer in eine Wohnung einzieht, muss sich melden. Als damals dein Sohn in dieser Wohnung einzog, wäre die Meldung fällig. Und so wie es klang auch die alleinige Wohnung.

Für die Anmeldung braucht ihr eine Wohnungsgeberbestätigung - und der bestätigt euch den Einzug. Arbeitet er korrekt, wäre das Tag, an dem ihr damals eure Einrichtungsgegenstände mitgebracht habt.

Allerdings habe ich das so verstanden, dass ihr die Mieter seid - und dann die Wohnung (vermutlich?) unentgeltlich eurem Sohn bereitstellt, also untervermietet. In dem Falle seid ihr Wohnungsgeber und müsst diese ausstellen.


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