muss ich überhaupt

Christian @, Dienstag, 08.01.2008 (vor 6364 Tagen) @ zweisog

Hallo,
melderechtlich korrekt (ggf. im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen):
- die bisherige alleinige Wohnung wird Hauptwohnung
- die Wohnung am Arbeitsort wird als Nebenwohnung angemeldet.
Ob eine Zweitwohnungsteuer anfällt, richtet sich nach der Kommune.
Gruß
Christian


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