muss ich überhaupt
Hallo,
melderechtlich korrekt (ggf. im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen):
- die bisherige alleinige Wohnung wird Hauptwohnung
- die Wohnung am Arbeitsort wird als Nebenwohnung angemeldet.
Ob eine Zweitwohnungsteuer anfällt, richtet sich nach der Kommune.
Gruß
Christian
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zweisog,
08.01.2008
- muss ich überhaupt - Christian, 08.01.2008