Klage gegen ZWS Aachen

Christian @, Montag, 04.02.2008 (vor 6337 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,
klar, wahrscheinlich lehnt er ab. Aber begründen muss er die Ablehnung doch trotzdem. Und dazu muss er etwas zur „wahrscheinlichen Rechtmäßigkeit“ der Aachener Satzung sagen. Und genau das will er ja nicht - sonst könnte er ja auch „Recht sprechen“ (= Verhandeln ohne Warten auf das BVerwG).
Gruß
Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion