Klage gegen ZWS Aachen

Christian @, Montag, 04.02.2008 (vor 6337 Tagen) @ Tommi

»Hallo Tommi,
egal ob Finanz- oder Verwaltungsgericht, wenn die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wird, gibt es eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der die weiteren gerichtlichen Schritte aufgezeigt sind. Danach ist vorzugehen, Werden keine Rechtsmittel zugelassen, muss man eben dagegen klagen. Wird oft gemacht, meist ergebnislos. Der Nutzen ist auch relativ. Mir wäre es - besonders in Anbetracht der zur Rede stehenden Beträge - zu mühsam.
Gruß
Christian


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