Klage gegen ZWS Aachen

Tommi @, Dienstag, 05.02.2008 (vor 6336 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Hallo Tommi,
»
» Aussetzung der Vollziehung, Stundung und Erlass sind
» Nebenkriegsschauplätze, die keine Punkte bringen, weil sie in der Regel
» abgelehnt werden und nur Geld kosten.
» Insofern würde ich das keinem Menschen empfehlen.
»
» Begründet Euere Klagen ordentlich, das ist die halbe Miete.
» Gruß Yvonne

Das sehe ich nicht so: Ich möchte gerne ggf. ganz oben überprüfen lassen...und mich auch ggf. abschmettern lassen...hinsichtlich der Frage, ob FA und ggf. FG das Recht "verbiegen" dürfen:

Es ist klar, dass nach der Abgabenordnung bei "ernsthaften Zweifeln" die Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist.

Ich möchte es darauf ankommen lassen und interessiere mich für den genauen Weg.

Sofern Ihr höchstrichterliche Urteile kennt, in denen z.B. bei Studenten mit Erstwohnsitz bei den Eltern die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde, würden mich die entsprechenden AZ sehr interessieren.

Gruß

Tommi

P.S.

Der Aufwand der Klage steht bei der Zweitwohnungssteuer ohnehin in keinem Verhältnis zum finanziellen Ergebnis.
Es geht darum, dass hier von Finanz - und Stadtverwaltungen Recht bewusst gebrochen wird, wie die manipulativen Reaktionen auf die Urteile beweisen und somit darum, ob die Rechtsbrecher hiervon einfach so erstmal immer wieder profitieren dürfen.


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