Klage gegen ZWS Aachen

Yvonne Winkler @, Dienstag, 05.02.2008 (vor 6336 Tagen) @ Tommi

» Das sehe ich nicht so: Ich möchte gerne ggf. ganz oben überprüfen
» lassen...und mich auch ggf. abschmettern lassen...hinsichtlich der Frage,
» ob FA und ggf. FG das Recht "verbiegen" dürfen:

Nach meiner Kenntnis bewegen wir uns überwiegend vor dem Verwaltungsgericht und in den seltensten Fällen nur vor dem Finanzgericht.
Die VG wiesen das bisher immer ab, weil sie natürlich keine Zweifel an der Rechtswidrigkeit der Satzung und ihrer Spruchpraxis hatten.

Habe mir das letzte Woche erst wieder von einem VG Richter sagen lassen, dass diese Anträge idR abgewiesen würde (zumindest in NRW).

» Der Aufwand der Klage steht bei der Zweitwohnungssteuer ohnehin in keinem
» Verhältnis zum finanziellen Ergebnis.

Das steht ausser Frage.

Andere Mores zu lehren gehört für mich zum Kampf gegen Windmühlen und dazu fehlt mir die Energie.

Gruß Yvonne


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