Klage gegen ZWS Aachen

Christian @, Dienstag, 05.02.2008 (vor 6336 Tagen) @ Elsa

Hallo Elsa,
wenn denn der Student ein eigenes Einkommen hätte, könnte er die ZWSt als Werbungskosten absetzen. Eine andere Verbindung gibt es nicht. Deswegen bringt auch das Urteil nichts.
Kein Student ist verpflichtet, an seinem Studienort eine Wohnung zu nehmen.
Um es vielleicht klarer zu machen, ein Beispiel: Ein Student, der sich einen Hund hält, zahlt Hundesteuer. Kein Mensch fragt da nach seinem Einkommen oder warum er sich den Hund hält. Er betreibt ganz einfach steuerbaren Aufwand.
Gruß
Christian


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